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Unterhalts- und Glasreinigung für Objekte der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft

REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbHKerpen, GermanyVeröffentlicht 15. Juni 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
24 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH schreibt Reinigungsdienstleistungen für ihre Standorte im Rhein-Erft-Kreis aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt: Unterhaltsreinigung der Hauptverwaltung, Reinigung der Außenstellen sowie eine regelmäßige Glasreinigung. Die Leistungen umfassen insgesamt rund 2.300 Quadratmeter Reinigungsfläche.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Unterhaltsreinigung umfasst in Los 1 das Hauptverwaltungsgebäude sowie Betrieb und Werkstatt/Container in Kerpen. Los 2 beinhaltet die Unterhaltsreinigung für Außenstellen der Auftraggeberin. Los 3 umfasst die Glasreinigung in sämtlichen in den Losen 1 und 2 enthaltenen Objekten.

VergabeHero-Einschätzung

Die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung ihrer Gebäude. Der Auftrag ist in drei Bereiche aufgeteilt: Los 1 umfasst die Reinigung der Hauptverwaltung und Werkstätten in Kerpen (ca. 2.000 qm), Los 2 betrifft die Reinigung verschiedener Außenstellen in Städten wie Frechen und Bergheim (ca. 310 qm) und Los 3 beinhaltet die viermal jährliche Glasreinigung für alle genannten Standorte. Interessierte Unternehmen müssen verschiedene Eigenerklärungen zum Ausschluss von Straftaten und zur Einhaltung von EU-Sanktionen einreichen. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Reinigungsfirmen, die in der Region Rhein-Erft tätig sind.

ReinigungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrswesenGebaeudereinigungUnterhaltsreinigungGlasreinigungOeffentliche VerkehrsbetriebeRhein Erft Kreis
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen
  • Eigenerklärung zu den RUS-Sanktionen der EU

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es sind Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt E-1), zum Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen (Formblatt E-2) sowie zu den RUS-Sanktionen der EU (Formblatt E-3) einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Auftraggeberin kann gem. § 51 Abs. 2 SektVO fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise mit angemessener Frist nachfordern. Anspruch auf eine solche Nachforderung besteht seitens der Bewerber nicht. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere vor, keine Nachforderung vorzunehmen, wenn genügend vollständige und wertbare Teilnahmeanträge vorliegen.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Unterhaltsreinigung in der Hauptverwaltung sowie Betrieb und Werkstatt/Container.

Die Gesamtfläche liegt bei gut 2.000 qm. Reinigungshäufigkeiten sowie Reinigungsinhalte und konkrete Raumaufteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der Raumliste.

CPV 90911200
LOT-0002Unterhaltsreinigung in den Außenstellen der Auftraggeberin.

Die Außenstellen liegen in Frechen, Bergheim, Horrem, Sindorf und Bergheim. Die Gesamtfläche liegt bei rund 310 qm. Reinigungshäufigkeiten sowie Reinigungsinhalte und konkrete Raumaufteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der Raumliste.

CPV 90911200
LOT-0003Fensterreinigung in den in Los 1 und 2 enthaltenen Objekten.

Gegenstand des Loses 3 ist die Fensterreinigung (4x pro Jahr) in den in den Losen 1 und 2 enthaltenen Objekten.

CPV 90911200
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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