Unterhalts-, Fenster- und Glasreinigung für ein Verwaltungsgebäude in Berlin

Was wird ausgeschrieben
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) schreibt Reinigungsdienstleistungen für ihren Standort in der Markgrafenstraße 18 in Berlin aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie Fenster- und Glasreinigung (Los 2). Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 für 24 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate bis Ende 2030.
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Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es, mehrere Reinigungsdienstleistungen, aufgeteilt in insgesamt 2 Lose an einem Standort, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Leistungsgegenstände der einzelnen Lose sind dabei sowohl die Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie die Fenster- und Glasreinigung (Los 2) für die AG am Standort Berlin (Bezirksverwaltung), Markgrafenstraße 18 in 10969 Berlin. Beiden Leistungen werden im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 vergeben. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine einmalige Vertragsverlängerungsoption für beide Lose und für weitere 24 Monate wie folgt möglich: Jede Verlängerungsoption beginnt am 01.01.2029 und endet am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform und wird von der AG spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklärt. Eine Verlängerung über den 31.12.2030 hinaus ist ausgeschlossen. Ungeachtet dessen kann im Ausnahmefall eine einvernehmliche kurzfristige Vertragsverlängerung erfolgen, wenn außergewöhnliche und unvorhergesehene Umstände (z.?B. die Aufhebung einer Ausschreibung oder baubedingte Verzögerungen) dies erforderlich machen. In beiden Losen gelten die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit als Probezeit. Während dieses Zeitraumes wird insbesondere die Prüfung des Qualitätsmanagements in der praktischen Durchführung vorgenommen, die AG kann innerhalb dieser ersten sechs Monate den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollte die AG das Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Veränderungen wirksam werden. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Vertragslaufzeiten enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bekanntgegeben. "Nachrückerklausel": Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der AG festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten Auftragnehmenden (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die Auftraggeberin vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der Auftraggeberin die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Eine klarstellende Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Sollte im Falle einer Aufhebung des Vertrages jeglicher Art es zu einer Beendigung des Auftragsverhältnisses mit dem bezuschlagten AN während der Vertragslaufzeit, insbesondere in der Probezeit, kommen, besteht für die AG die Möglichkeit, spätestens 4 Wochen vor Ende der bisherigen Probezeit, den im Rang nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit längstens bis zum 31.12.2030 zu beauftragen. Voraussetzung für das "Nachrücken" ist jedoch, dass der im Rang nachfolgende Bieter der AG eine rückwirkende Bindungserklärung zu seinem damalig eingereichten Angebot ausdrücklich schriftlich einreicht. Der Bieter überzeugt sich, nachdem er die Vergabeunterlagen bei www.dtvp.de heruntergeladen hat, von deren Vollständigkeit. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so ist die Vergabestelle umgehend über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals hierauf hinzuweisen. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Ergeben sich daraus Änderungen oder Ergänzungen, werden sie Bestandteil der Vergabeunterlagen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle registrierten Bieter über das Deutsche Vergabeportal automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail. Es gibt die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 06.07.2026 bis 17.07.2026 zu besichtigen. Termine sind mit Herrn A. Wäterling, Tel.: +49 (30) 77003 - 114, (E-Mail: andreas.waeterling@vbg.de) zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sucht für ihr Berliner Verwaltungsgebäude in der Markgrafenstraße einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie für die Fenster- und Glasreinigung. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, für die sich Unternehmen einzeln oder gemeinsam bewerben können. Die Laufzeit beträgt zunächst zwei Jahre ab Januar 2027, kann jedoch vom Auftraggeber um weitere zwei Jahre verlängert werden. Interessierte Unternehmen sollten beachten, dass die ersten sechs Monate als Probezeit gelten und eine Besichtigung des Objekts vor Ort möglich ist. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und qualitativen Konzepten.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung (Befähigung, wirtschaftliche/finanzielle/technische Leistungsfähigkeit)
- Ausgefülltes Formblatt Eignungskriterien
- Erklärung zu Ausschlussgründen
- Erklärung zu Sanktionen (5k)
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (CSX 59)
- Einreichung geforderter Konzepte und Nachweise
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Dokument "Erklärung Ausschlussgründe Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit, sowie Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu erklären/belegen. Dazu verwendet der Bieter das Formblatt "Eignungskriterien". Weiter füllt er die "Erklärung Ausschlussgründe" ," Erkl. Sanktion 5k", "CSX 59_Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" aus und legt alle in diesem Vergabeverfahren geforderten Konzepte/ Nachweise/Unterlagen dem Angebot bei. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder die Vergabestelle Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sie sich vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Aufteilung in Lose
2 LoteGegenstand ist die Gebäudereinigung der BV der VBG am Standort Berlin, Markgrafenstraße 18 in 10969 Berlin ab 01.01.2027 für 24 Monate mit einer eimaligen Verlängerungsoption von 24 Monate. Mögliche Verlängerungsoptionen für Los 1 ab 01.01.2029. Die Vertragslaufzeit endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform u. wird 4 Monate vor Ende d. Vertragslaufzeit bekanntgegeben. Innerhalb der ersten 6 Monate kann die AG den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Soweit feststeht, dass die AG das zu betreuende Objekt nicht weiter betreiben wird, kann die AG den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats kündigen, in dem das Objekt aufgegeben wird. Dieser öffentl. Auftrag wird im folgenden Los 1 vergeben werden: Die Reinigungsleistungen werden gem. Preisblatt-Kalkulation turnusmäßig nach Raumgruppen gegliedert u. in Vollreinigung durchgeführt. Das Gebäude d. BV Berlin befindet sich in Berlin-Kreuzberg, in unmittelb. Nähe zur Friedrichstraße. Es umfasst die Markgrafenstraße Nr.17/18. Das Haus hat 7 Etagen u. eine Tiefgarage. Im EG befindet sich der Empfang. Die 1. Etage dient als Tagungs- u. Konferenzbereich, wobei hier unterschiedlich große Räume zur Verfügung stehen. In jeder Etage befinden sich mehrere WC-Anlagen sowie Teeküchen inkl. Loungebereich. Im EG befindet sich ein Sportraum mit angrenzenden Duschen (2). Die einzelnen Etagen sind über 2 Treppenhäuser u. 2 Aufzüge erreichbar. Objektleitung (OL): Der AN benennt die OL u. dessen Stellvertretung namentlich. Die Stellvertretung durch den/die Vorarbeiter/in (VA) ist ausgeschlossen. Die OL ist Ansprechpartner f. d. AG in sämtliche die Durchführung dieses Vertrages betreffenden Angelegenheiten. Der AN hat eine Vertretungsregelung für Krankheit u. Abwesenheit der OL sicherzustellen u. der AG bekannt zu machen (s. a. Personalplanungskonzept). Als OL darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal m. langjähriger Erfahrung i. vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der AN stellt der AG entsprechende Nachweise u. Bescheinigungen m. d. Abgabe des Angebotes zur Verfügung. Der Wechsel der OL erfolgt nur nach vorheriger Absprache m. der AG. Die OL führt Qualitätskontrollen gem. Pkt. 6 durch. Die eingesetzte OL od. dessen Stellvertretung muss über eine Weisungsbefugnis u. Dispositionsrecht gegenüber den eingesetzten Beschäftigten verfügen. Die OL oder dessen Stellvertretung ist f. d. AG von mo. bis fr. telefonisch u. elektronisch per E-Mail von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Vorarbeiter (VA): Der AN benennt den/die VA u. dessen Stellvertretung namentlich. Der VA ist tägl. im Objekt. Der AN hat eine Vertretungsregelung für Krankheit u. Abwesenheit d. VA sicherzustellen u. d. AG bekannt zu machen (s.a. Personalplanungskonzept). Der VA muss berechtigt u. verpflichtet sein, Aufträge entgegenzunehmen u. d. Ausführung zu veranlassen bzw. selbst durchzuführen. Als VA darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Wechsel des VA erfolgt nur nach vorheriger Absprache m. d. AG. Der eingesetzte VA ist tägliche Ansprechperson für das Reinigungspersonal u. die AG. Gem. Pkt. 7. müssen VA oder dessen Stellvertr. die deutsche Sprache in Wort und Schrift gut und leicht verständlich beherrschen. Der VA ist während der gesamten Zeit der Leistungsausführung im Objekt präsent u. davon mindestens 0,5 Std. von direkten Reinigungsleistungen befreit. In dieser Zeit sollen insbesondere die Einteilung des Personals, das Festlegen von Reinigungsinhalten u. -schwerpunkten, Material-Bestellungen u. Ausgabe d. Reinigungsmittel u. des Verbrauchsmaterials Begleitung des Reinigungsteams, ggf. notwendige Einarbeitungen/Unterweisungen d. Reinigungskräfte in die Handhabung d. Reinigungstechniken/-mittel, die Koordination d. Beseitigung von festgestellten Reinigungsmängeln Kontrollrundgänge, sowie Leistungsabnahmen u. -dokumentationen vorgenommen werden. Dem VA muss durch den AN ein mobiles Gerät zur Verfügung gestellt werden, um d. Erreichbarkeit f. d. AG in d. zuvor gen. Zeit sicherzustellen sowie d. Qualitätssicherung durchzuführen u. a. d. AG weiterzuleiten. Die tägliche Anwesenheit des VA bzw. einer ben. Stellvertretung ist geschuldeter Bestandteil der Leistungserbringung. Die Nichtanwesenheit des VA bzw. d. Stellvertretung wird als Leistungsmangel von d. AG dokumentiert. Wird d. Anwesenheit des VA bzw. der ben. Stellvertretung an einem Reinigungstag nicht erbracht, entfällt f. diesen Tag d. Anspruch auf Vergütung d. gesondert ausgewiesenen VA-Zeit. Die RG ist insoweit um die für diesen Tag im Preisblatt ausgewiesene VA-Zeit, derzeit 0,5 Std., zu kürzen. Ab dem 3. dokumentierten Verstoß innerhalb e. Kalendermonats kann die AG zusätzlich. eine schriftl. Abmahnung aussprechen u. weitere vertragliche Rechte geltend machen. Fallen Feiertage in den Reinigungszeiten an, muss bei nicht täglicher Reinigung die an solchen Feiertagen vorgesehene Leistung auf den vorhergehenden oder nächstfolgenden Arbeitstag verschoben werden. Sollten in dieser Beschreibung Fehler sein, die eine sachgerechte und hygienisch einwandfreie Reinigung nicht gewährleisten, so hat der AN die AG im Rahmen der Angebotserstellung ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals (www.dtvp.de) darauf aufmerksam zu machen. Die Reinigungsinhalte werden dann im Rahmen der Ausschreibung entsprechend angepasst. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibungen für Los 1 - zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Realisierung und Umsetzung Fenster- und Glasreinigung inkl. Prallscheiben und Jalousien in einem Verwaltungsgebäude der AG am Standort BV Berlin gem. der Leistungsbeschreibung (LB). Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine einm. Vertragsverlängerungsoption für weitere 24 Monate wie folgt möglich. 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.01.2029. Die Verlängerungsoption bedarf der Schriftform und wird von der AG spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklärt. Eine Verlängerung über den 31.12.2030 hinaus ist ausgeschlossen. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während dieses Zeitraumes wird insbesondere die Prüfung des Qualitätsmanagements in der praktischen Durchführung vorgenommen, die AG kann innerhalb dieser ersten sechs Monate den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollte die AG das Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Veränderungen wirksam werden. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die in der LB aufgeführten Reinigungsarbeiten sind durch den AN auf Plausibilität zu prüfen. Das Gebäude der BV Berlin befindet sich in Berlin-Kreuzberg, im Zentrum Berlins, in unmittelbarer Nähe zur Friedrichstraße. Es umfasst die Markgrafenstraße Nr.17/18. Das Haus hat 7 Etagen und ein UG inkl. Tiefgarage. Im EG befindet sich der Empfang. Die 1. Etage dient als Tagungs- u. Konferenzbereich, wobei hier unterschiedlich große Räume zur Verfügung stehen. In jeder Etage befinden sich mehrere WC-Anlagen sowie Teeküchen inkl. Loungebereich. Im EG befindet sich eine Sportraum mit angrenzenden Duschen (2). Die einzelnen Etagen sind über 2 Treppenhäuser und 2 Aufzüge erreichbar. Die Reinigung beinhaltet: - Glasflächen- und Rahmenreinigung, - Reinigung der Falze und Fensterbänke (außen), - Jalousien-Reinigung mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen und Fensterrahmen und Lamellen und Führungsschienen zu reinigen. Folgende Flächen sind im Mietbereich der VBG des Verwaltungsgebäudes zu reinigen: Erdgeschoss incl. Oberlichter 164,11, 1. OG incl. Foyer und Treppe 159,59, 2. OG 112,97, 3. OG 114,52, 4. OG 111,33,5. OG 112,63, 6. OG 126,82, 7. OG 120,87. Treppenhäuser Fenster in Treppenhäusern 23,46. Die Glas- und Rahmenreinigung erfolgt 4 x jährlich am Anfang des Quartals. Die erstmalige Reinigung ist bis 15.01.2027 durchzuführen. Die Fensterbereiche sind teilweise mit Außenjalousien (437 Stück, 80 mm Lamellenbreite) versehen, die unterschiedliche Abmessungen haben. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den MA sämtliche erforderl. Materialien u. Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand u. den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern. Die vom AN eingesetzten Maschinen und Geräte müssen den geltenden techn. Arbeitsschutznormen sowie den allg. anerkannten Regeln d. Technik entsprechen u. mit dem VDE-Prüfzeichen, GS-Zeichen od. einer vergleichb. Kennzeichnung versehen sein. Elektr. Betriebsmittel sind außerdem durch den AN einer regelm. Prüfung nach den DGUV Vorschriften 3 u. 4 zu unterziehen. Die Kosten f. d. Geräte u. deren Wartung sind ebenfalls in den Einheitspreisen enthalten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen grds. Mo. bis Fr. (gesetzliche Feiertage in Berlin sowie der 24. und 31.12. sind ausgenommen). Die Reinigungen sind gem. Arbeiten am Bauwerk "Arbeiten im Gebäude" ist unbedingt zu beachten: - Reinigungsgeräte m. Verlängerung benutzen, - Fensterflächen gegen Abstürzen nach außen sichern, - Schutzmaßnahmen gegen Absturz (z. B. Seitenschutz, Brüstungsbalken, PSA gegen Absturz) Grundsätzlich ist zu beachten, dass: - vor Beginn d. Reinigungsarbeiten mögliche Gefährdungen ermittelt werden u. mit den Arbeiten erst begonnen wird, wenn notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sind. - Arbeitsbereiche zu kennzeichnen u. abzusperren sind. - alle Arbeitsplätze so zu sichern sind, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Der AN hat sämtl. geltenden Sicherheitsvorschriften (insbes. die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen u. seine MA diesbezüglich ordnungsgem. zu unterweisen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insb. der LB für Los 2 - zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- price60%
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- quality24%
Bei der Erstellung des jeweiligen Konzepts ist zwingend die Gliederung der Einzelkriterien, wie unter Objektbezogenes Qualitätskonzept dargestellt, einzuhalten. Die Bewertung des Qualitätskonzepts erfolgt durch die Fachabteilung entsprechend der veröffentlichten Bewertungsmatrix mit Leistungspunkten. Bitte machen Sie Ihre Angaben auf einem gesonderten Dokument, damit diese bewertet werden können. Von der Auftraggeberin werden folgende Einzelkriterien bewertet: - Eingesetztes System zur Durchführung von Eigenkontrollen in der Unterhaltsreinigung (25%) - Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrollen in der Unterhaltsreinigung (25%) - Darstellung der Auswirkungen der Eigenkontrollen auf die operativen Leistungen in der Unterhaltsreinigung (25%) - Laufende Auswertung der administrativen Leistungen (Beschwerdemanagement) für die Unterhaltsreinigung (25%)
- quality16%
Bei der Erstellung des jeweiligen Konzepts ist zwingend die Gliederung der Einzelkriterien, wie unter Objektbezogenes Einsatzplanungskonzept dargestellt, einzuhalten. Der Bezug zu den jeweiligen Einzelkriterien muss eindeutig erkennbar sein. Die Bewertung des Einsatzplanungskonzepts erfolgt durch die Fachabteilung entsprechend der veröffentlichten Bewertungsmatrix mit Leistungspunkten. Bitte machen Sie Ihre Angaben auf einem gesonderten Dokument, damit diese bewertet werden können. Von der Auftraggeberin werden folgende Einzelkriterien bewertet: - Personelle Organisation der administrativen Leistungen (Objektleitung inkl. Stellvertretung, Vorarbeiter/in inkl. Stellvertretung) und operativen Leistungen (Personaleinsatzplanung) für die Unterhaltsreinigung, der Reinigungskraft für den Frühdienst, und der 3 Servicekräfte inkl. Stellvertretung mit der Angabe der kalkulierten Gesamtjahresstunden. (50%) - Muster-Revierplanung der Unterhaltsreinigung für das zu reinigende Objekt (25%) - Die für das Personal tatsächlich zum Einsatz kommende technische Ausstattung (25%).
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung