Wartung von Druckerhöhungsanlagen und Löschwassertechnik
Was wird ausgeschrieben
Die Universität zu Köln schreibt die regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Druckerhöhungsanlagen sowie verschiedenen Hydranten- und Löschwasserleitungssystemen aus. Der Auftrag umfasst den Austausch von Verschleißteilen und die Dokumentation der Arbeiten in den Gebäuden der Universität. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 1.230 Tage.
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Wartung Druckerhöhungsanlagen (DEA), Wand-, Überflur-/ Unterflur-und Hydrantenanlagen, Löschwasserleitungen "TROCKEN", "NASS" und Einbauten; Austausch von Verschleißteilen, in Gebäuden der UzK.
Die Universität zu Köln sucht einen Dienstleister für die technische Wartung ihrer Brandschutz- und Wasserversorgungseinrichtungen. Dazu gehören Druckerhöhungsanlagen, Wandhydranten sowie Löschwasserleitungen in verschiedenen Ausführungen (nass und trocken). Der Auftrag umfasst neben der regelmäßigen Inspektion und Reinigung auch den Austausch von Verschleißteilen, um die Betriebssicherheit der Anlagen in den Universitätsgebäuden dauerhaft zu gewährleisten. Die Arbeiten müssen gemäß Herstellervorgaben und den internen Bestandslisten der Universität dokumentiert werden. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa 1.230 Tagen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV
- Ausschluss von Straftaten gemäß StGB (u.a. Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung)
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Keine Insolvenz oder Liquidation
- Nachweis über die Integrität des Unternehmens (keine schweren beruflichen Verfehlungen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotDer ausgeschriebene Leistungsumgang beinhaltet: Wartung, Inspektion und Reinigung von Druckerhöhungsanlagen (DEA), Wand-, Überflur- und Unterflur-Hydrantenanlagen, Löschwasserleitungen "TROCKEN" und "NASS/TROCKEN", der Arbeitsmittel und Einbauten sowie der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, innerhalb von/an Gebäuden, Arbeiten zum Erhalt der Anlagenfunktion, Austausch von Verschleißteilen, gemäß Bestandslisten und Arbeitskarten der UzK sowie Herstellervorgaben einschl. Dokumentation der Wartungsarbeiten. Rahmenvereinbarung über 4 Jahre. Grundlaufzeit: 12 Monate Verlängerungsoptionen: 3 um jeweils weitere 12 Monate
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung