TED·365907-2026

Rahmenvertrag für arbeitsmedizinische Dienstleistungen

Baden-Württemberg
Stuttgart-Hohenheim, Germany·Veröffentlicht 28. Mai 2026
GesundheitswesenDienstleistungenBildung und ForschungÖffentliche VerwaltungArbeitsmedizinBetriebsarztGesundheitsdienstleistungenOeffentliche VerwaltungRahmenvertrag
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Juni 2026
-17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universität Hohenheim schreibt einen Rahmenvertrag für arbeitsmedizinische Dienstleistungen aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet zwei Optionen zur Verlängerung um jeweils weitere zwei Jahre. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung für den Standort Stuttgart-Hohenheim.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag arbeitsmedizinische Dienstleistung

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität Hohenheim sucht einen externen Partner für die arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Beschäftigten. Der Auftrag umfasst die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung am Standort Stuttgart. Der Vertrag läuft zunächst über zwei Jahre, kann jedoch zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden, was eine potenzielle Gesamtlaufzeit von sechs Jahren ergibt. Interessierte Anbieter sollten Erfahrung in der betriebsärztlichen Betreuung von öffentlichen Einrichtungen oder vergleichbaren Institutionen mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Universität Hohenheim - Rahmenvertrag arbeitsmedizinische Dienstleistung

Rahmenvertrag arbeitsmedizinische Dienstleistung Laufzeit 2 Jahre mit 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre

CPV 85120000Frist 26. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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