Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften des Regionalen Infrastrukturmanagements Dortmund
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.07.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.06.2024
- CPV-Codes
- Umzugsdienste (98392000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 338649-2024
- Verfahrensnummer
- b43066ca-931c-4e01-8dc5-d124ce3b0ef2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit beschafft Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften ihres Regionalen Infrastrukturmanagements (RIM) Dortmund. Die Ausschreibung umfasst drei Lose für die Bereiche Dortmund, Bielefeld und Bochum in mehreren Regionen Nordrhein-Westfalens. Je Los wird ein geschätztes Volumen von 773.109,24 Euro netto zugrunde gelegt; der jeweilige Vertrag hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen, wobei die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt und keine Abrufverpflichtung besteht. Angebote müssen bis zum 10. Juli 2024, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
UDL RIM Dortmund
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · UDL IS Dortmund
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Dortmund, zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 773.109,24 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 1.104.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. • Los 1: IS Dortmund 336.134,45 EUR netto Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag, die Leistungserbringung beginnt mit Zuschlag und endet nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zur Hälfte der Vertragslaufzeiteine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei.
Frist: 10.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · UDL IS Bielefeld
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Dortmund, zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 773.109,24 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 1.104.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. • Los 2: IS Bielefeld 168.067,23 EUR netto Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag, die Leistungserbringung beginnt mit Zuschlag und endet nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zur Hälfte der Vertragslaufzeiteine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei.
Frist: 10.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · UDL IS Bochum
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Dortmund, zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 773.109,24 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 1.104.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. • Los 3: IS Bochum 268.907,56 EUR netto Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag, die Leistungserbringung beginnt mit Zuschlag und endet nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zur Hälfte der Vertragslaufzeiteine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei.
Frist: 10.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle ent-sprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Per-sonen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % un-mittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch sol-che, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle ent-sprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Per-sonen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % un-mittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch sol-che, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 593304-2024
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