Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.04.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 31.03.2025
- CPV-Codes
- Umzugsdienste (98392000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 203940-2025
- Verfahrensnummer
- 3aa18444-6609-4d87-8f3a-a1225cebd140
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch ihr BA-Service-Haus in Nürnberg, sucht mehrere Umzugsdienstleister für interne Umzüge an Liegenschaften des Regionalen Infrastrukturmanagements (RIM) Magdeburg sowie an ausgelagerten Dienststellen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit zwei regionalen Losen für Thüringen und Sachsen-Anhalt geschlossen werden; spätere Aufträge können ohne erneuten Wettbewerb abgerufen werden. Die Laufzeit beträgt je Los 1.440 Tage, die Angebotsfrist endet am 14. April 2025 um 12:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
UDL RIM Magdeburg
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Thüringen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Umzugsdienstleistern für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Magdeburg zugeordneten Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit. In dieser Rahmenvereinbarung werden alle Bedingungen für die späteren Abrufe festgelegt. Die Abrufe können später ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb vorgenommen werden. Die Umzugstätigkeit für die internen Umzüge des RIM Magdeburg, seine ausgelagerten Dienststellen sowie Umzüge zwischen den vorhandenen Dienststellen umfasst grundsätzlich folgende Tätigkeiten: -Rechtzeitige Anlieferung und Bereitstellung des gesamten notwendigen Packmaterials nach vorheriger Terminabsprache mit dem RIM -Fachgerechter Abbau der IT-Arbeitsplatzkomponenten -Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen -Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen (z. B. Aufstellskizzen) bei Außer-Haus-Umzügen müssen Rollwagen nach Absprache mit dem RIM ggf. mit undurchsichtiger, z. B. schwarzer Folie umwickelt werden -Fachgerechtes Beladen des vorgesehenen geeigneten Transportmittels -Transport von Büromobiliar und sonstigem Umzugsgut erfolgt sowohl liegenschaftsübergreifend (in der Regel aber innerhalb des RIM-Verbunds) als auch innerhalb der Liegenschaften, Transport von IT-Arbeitsplätzen erfolgt nur liegenschaftsintern -Das Umzugsgut ist unter Berücksichtigung der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kürzesten Wegstrecke zu transportieren -Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, standsichere Verankerung der Regalreihen sowie deren Abnahme nach § 14 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen -Fachgerechter Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom AG vorgegebenen Konfiguration (i. d. R. die ursprüngliche Konfiguration) -Anschluss und stolperfreie Verkabelung des IT-Arbeitsplatzes unter Nutzung der am Schreibtisch befindlichen Kabelkanäle und AG-seitig bereitgestellten Tritt-/ Fußbodenkanälen inkl. Betriebsfähigkeitsprüfung - Funktionstest nach Vorgaben des Auftraggebers Weitere Hinweise sind der fachlichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. In dieser Rahmenvereinbarung werden alle Bedingungen für die späteren Abrufe festgelegt. Die Abrufe können später ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb vorgenommen werden. Die Rahmenvereinbarung hat über die gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten insgesamt ein geschätztes Volumen von 586.768,00 € netto / 698.254,00 € brutto. Die Schätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten aus den Umzugsdienstleistungen der Vergangenheit errechnet. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 703.361,00 € netto / 837.000,00 € brutto. Für Los 1 beträgt der Höchstwert: 463.025,00€ netto. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, oder beide Lose abgegeben werden: Los 1: Thüringen Los 2: Sachsen-Anhalt
Frist: 14.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Bereich Sachsen-Anhalt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Umzugsdienstleistern für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Magdeburg zugeordneten Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit. In dieser Rahmenvereinbarung werden alle Bedingungen für die späteren Abrufe festgelegt. Die Abrufe können später ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb vorgenommen werden. Die Umzugstätigkeit für die internen Umzüge des RIM Magdeburg, seine ausgelagerten Dienststellen sowie Umzüge zwischen den vorhandenen Dienststellen umfasst grundsätzlich folgende Tätigkeiten: -Rechtzeitige Anlieferung und Bereitstellung des gesamten notwendigen Packmaterials nach vorheriger Terminabsprache mit dem RIM -Fachgerechter Abbau der IT-Arbeitsplatzkomponenten -Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen -Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen (z. B. Aufstellskizzen) bei Außer-Haus-Umzügen müssen Rollwagen nach Absprache mit dem RIM ggf. mit undurchsichtiger, z. B. schwarzer Folie umwickelt werden -Fachgerechtes Beladen des vorgesehenen geeigneten Transportmittels -Transport von Büromobiliar und sonstigem Umzugsgut erfolgt sowohl liegenschaftsübergreifend (in der Regel aber innerhalb des RIM-Verbunds) als auch innerhalb der Liegenschaften, Transport von IT-Arbeitsplätzen erfolgt nur liegenschaftsintern -Das Umzugsgut ist unter Berücksichtigung der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kürzesten Wegstrecke zu transportieren -Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, standsichere Verankerung der Regalreihen sowie deren Abnahme nach § 14 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen -Fachgerechter Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom AG vorgegebenen Konfiguration (i. d. R. die ursprüngliche Konfiguration) -Anschluss und stolperfreie Verkabelung des IT-Arbeitsplatzes unter Nutzung der am Schreibtisch befindlichen Kabelkanäle und AG-seitig bereitgestellten Tritt-/ Fußbodenkanälen inkl. Betriebsfähigkeitsprüfung - Funktionstest nach Vorgaben des Auftraggebers Weitere Hinweise sind der fachlichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. In dieser Rahmenvereinbarung werden alle Bedingungen für die späteren Abrufe festgelegt. Die Abrufe können später ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb vorgenommen werden. Die Rahmenvereinbarung hat über die gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten insgesamt ein geschätztes Volumen von 586.768,00 € netto / 698.254,00 € brutto. Die Schätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten aus den Umzugsdienstleistungen der Vergangenheit errechnet. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 703.361,00 € netto / 837.000,00 € brutto. Für Los 2 beträgt der Höchstwert: 240.336,00€ netto. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, oder beide Lose abgegeben werden: Los 1: Thüringen Los 2: Sachsen-Anhalt
Frist: 14.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Thüringen
- Reine Preiswertung
- 100 %
LOT-0002 · Bereich Sachsen-Anhalt
- Reine Preiswertung
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 426018-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.