Umzugsdienstleistungen für die Stadt Nürnberg
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Nürnberg schließt eine Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen ab. Der Vertrag läuft vom 01.10.2026 bis maximal 30.09.2030 (vier Jahre). Es handelt sich um eine einzige Rahmenvereinbarung ohne Lose, die alle Umzugsleistungen der städtischen Verwaltung umfasst.
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Rahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen der Stadt Nürnberg ab dem 01.10.2026 bis längstens 30.09.2030.
Die Stadt Nürnberg vergibt eine Rahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen. Das bedeutet, dass ein externer Dienstleister über vier Jahre (Oktober 2026 bis September 2030) die Umzüge der städtischen Verwaltung durchführt — etwa bei Bürowechseln, Dienststellenverlegungen oder Ausstattungstransporten. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung angelegt, also ein Vertrag mit festen Konditionen, bei dem die konkreten Aufträge dann je nach Bedarf abgerufen werden. Bewerber müssen eine Eigenerklärung zu den gesetzlichen Ausschlussgründen nach GWB vorlegen und nachweisen, dass in den letzten zwei Jahren keine Verstöße gegen Schwarzarbeits-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohnrecht vorlagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis keiner Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 21 Abs. 1)
- Nachweis keiner Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis keiner Verstöße gegen Mindestlohngesetz
- Bieter muss vertretungsberechtigte Person benennen
- Eignung gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachweisen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat im Vergabeverfahren als Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem, ob ein für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen der Stadt Nürnberg ab dem 01.10.2026 bis längstens 30.09.2030.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung