Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Krankenversorgung der Medizinischen Hochschule Hannover

Was wird ausgeschrieben
Die Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH schreibt die Durchführung einer UVP-Vorprüfung für den Neubau der Baustufe 1 der Krankenversorgung inklusive Hubschrauberdachlandeplatz aus. Ziel ist die Feststellung der UVP-Pflicht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Die Leistung ist als ein Los ausgeschrieben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand und Zielsetzung: Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalls für den Neubau der Baustufe 1 der Krankenversorgung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) inklusive Hubschrauberdachlandeplatz.
Die Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH plant den Neubau der ersten Baustufe ihrer Krankenversorgung, wozu auch ein Hubschrauberdachlandeplatz gehört. Da für das Gelände ein alter Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 vorliegt, muss nun im Rahmen des aktuellen Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Diese Vorprüfung soll klären, ob das Bauvorhaben Auswirkungen auf die Umwelt hat, die eine detaillierte Untersuchung notwendig machen. Der Auftrag umfasst die fachliche Begleitung und Durchführung dieser Vorprüfung für das Neubaufeld.
Aufteilung in Lose
1 LotFür das Neubaufeld liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan von 1969 vor. Eine UVP wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans nicht durchgeführt. Für den Neubau der Baustufe 1 der MHH wurde der erste Bauantrag für die Herstellung der Baugrube eingereicht. Im Rahmen der Baugenehmigung soll festgestellt werden, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht oder nicht. Weitere potenzielle Baustufen, die auf dem Neubaufeld zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden, werden von der Prüfung ausgeschlossen, da es hierfür keine Finanzierungsgrundlage gibt. Das Leistungsziel ist eine rechtskonforme Dokumentation und Begründung der Vorprüfung nach § 7 UVPG (allgemeine bzw. standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls). Die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen sind das UVPG in der jeweils geltenden Fassung (insbes. §§ 5, 7 UVPG sowie die "Liste UVP-pflichtiger Vorhaben" in Anhang 1 UVPG) einschließlich der Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie. Relevante landesrechtliche Regelungen, insbesondere das NUVPG (Niedersächsisches UVP-Gesetz) sowie einschlägige Verwaltungsvorschriften und Richtlinien (z.B. LAI-Leitfäden), sind zu berücksichtigen. Ziel ist es, dem Auftraggeber (AG) als Bauherr eine belastbare, behördlich anerkannte Grundlage zu liefern, ob eine vollständige UVP für das Vorhaben erforderlich ist.
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung