Umweltrelevante Untersuchungen für Brückenneubauten im Zuge des A1-Ausbaus
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt umweltrelevante Untersuchungen für den sechsstreifigen Ausbau der A1 zwischen den Autobahndreiecken Stuhr und Ahlhorner Heide aus. Der Auftrag umfasst die ökologische Begleitung und Untersuchung für den Ersatzneubau von fünf Brückenbauwerken. Die Leistungen sind als ein Los ausgeschrieben und dienen der Planungssicherheit für die Infrastrukturmaßnahme.
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Umweltrelevante Untersuchungen
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ausbau der Autobahn A1 zwischen den Autobahndreiecken Stuhr und Ahlhorner Heide. Im Zuge dieses Projekts müssen fünf Brückenbauwerke ersetzt werden, wofür nun spezialisierte umweltrelevante Untersuchungen beauftragt werden. Diese Untersuchungen sind notwendig, um ökologische Auswirkungen der Baumaßnahmen zu erfassen und die Planung rechtssicher zu gestalten. Es handelt sich um eine wichtige Dienstleistung im Bereich der Ingenieur- und Umweltplanung für ein großes Infrastrukturprojekt in Niedersachsen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und weiterer arbeitsrechtlicher Vorschriften
- Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotUmweltrelevante Untersuchungen Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Oldenburg, plant im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A1 zwischen den Autobahndreiecken AD Stuhr und AD Ahlhorner Heide den Ersatzneubau der Brücken zur Überführung der B213 (ASB-Nr. 3016 514), zur Überführung des Hunteweges (ASB-Nr.3016 511) zur Überführung der K213 (ASB-Nr. 3016 500) zur Unterführung der Hunte (ASB-Nr. 3016 510) und zur Unterführung der Aue (ASB-Nr. 3016 504). Für die Planung der Ersatzneubauten müssen Schadstoffuntersuchungen durchgeführt werden, um die Baustoffe bzw. die anfallenden Abfälle zu Klassifizieren.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung