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Umweltfachliche Baubegleitung und Fachgutachten für das Hochwasserrückhaltebecken Helmsheim

Baden-Württemberg
Bruchsal, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
IngenieurdienstleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftUmweltschutzBaubegleitungOekologische GutachtenHochwasserschutzOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€225k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Sept. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bruchsal schreibt umweltfachliche Leistungen für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim aus. Der Auftrag umfasst die ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie die Erstellung notwendiger Fachgutachten für Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen. Das Projekt dient dem Hochwasserschutz im Saalbachtal.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten, die zum Bau des HRB Helmsheim erforderlich sind.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bruchsal sucht einen Dienstleister für die ökologische Begleitung beim Bau eines neuen Hochwasserrückhaltebeckens zwischen Helmsheim und Gondelsheim. Dabei geht es darum, die Bauarbeiten fachlich zu überwachen, um Natur- und Artenschutzvorgaben einzuhalten, sowie die notwendigen Gutachten zu erstellen. Das Becken soll künftig bei extremen Hochwasserereignissen Schutz bieten und umfasst eine Fläche von etwa 22 Hektar. Bewerber müssen neben dem Preis vor allem ihre fachliche Qualifikation und ihr Projektteam in die Waagschale werfen, da diese Kriterien zusammen 60 Prozent der Bewertung ausmachen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 124 GWB
  • Einhaltung der Russland-Sanktionsverordnung (Art. 5k)
  • Form- und fristgerechte Einreichung der Unterlagen
  • Vollständige Preisangaben

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Umweltfachliche Baubegleitung zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim

Die Stadt Bruchsal plant den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Saalbachtal zwischen dem Bruchsaler Stadtteil Helmsheim und der Gemeinde Gondelsheim. Die Fläche liegt auf den Gemarkungen der Stadt Bruchsal, der Stadt Bretten und der Gemeinde Gondelsheim. Das geplante Becken ist für den Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser ausgelegt und umfasst eine Einstaufläche von ca. 22 ha mit einem Netto-Rückhaltevolumen von 380.000 m³. Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 NatSchG Baden-Württemberg dar. Der Eingriff ist gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG und § 15 Abs. 2 NatSchG zu kompensieren. Deshalb wurden parallel zur Genehmigungsphase umfassende ökologische Untersuchungen umgesetzt und aller erforderlichen Maßnahmen in einem UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan festgehalten. Die Vorgaben des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Punkte ist durch die Umweltfachliche Baubegleitung sicherzustellen. Die festgelegten Vermeidungs‑, Minderungs‑, Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind wie beschrieben umzusetzen. In der Summe handelt es sich um 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen sowie 5 Kompensationsmaßnahmen darunter 3 CEF-Maßnahmen. Zur Sicherstellung der Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Vorgaben wird eine Umweltfachliche Baubegleitung eingesetzt. Sie umfasst die ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten und Spezialleistungen. Die Vergabe dieser Leistungen ist Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

CPV 71313450
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Honorar

    40%
  • quality

    Team und Qualifikation

    26%
  • quality

    Fachlicher Wert

    34%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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