Umstellung und Subscription-Lizenzierung der Software WiNOWiG für Ordnungswidrigkeiten

Status
Offen
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister Amt für Digitalisierung und IT Technisches Rathaus / Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der RuhrProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.07.2025
Bekanntmachungsnummer
481856-2025
Verfahrensnummer
87f4dddf-2c7a-4fba-943d-2d08604fb75b
CPV-Codes
48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme; 72263000 · Software-Implementierung

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr beschafft die Umstellung der bestehenden Software WiNOWiG auf eine mandantenbasierte Lizenzstruktur mit monatlichem Software-Abo für Nutzung und Pflege. Der Leistungsumfang umfasst Module für Verkehr, allgemeine Ordnungswidrigkeiten, Auftrags- und Meldemanagement, mobile Einsätze, Fahrtenbuchaufträge, Abschleppen sowie Online-Anhörungen und Schnittstellen zum Dokumentenmanagement und elektronischen Rechtsverkehr. Die Rahmenvereinbarung läuft mindestens 36 Monate vom 01.10.2025 bis zum 30.09.2028; während dieser Zeit können Softwareerweiterungen bis zu einer monatlichen Lizenzgebühr von 1.000 Euro netto beauftragt werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt gemäß § 119 Abs. 5 Gesetz gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b Vergabeverordnung (VgV) nachfolgende Lieferung und Dienstleistung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Wettbewerb mit nur einem Anbieter aus. Als einziger Anbieter wird an diesem Verga-beverfahren die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH, Schillerstr. 21, 78628 Rottweil beteiligt. Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 3 VgV mit folgendem Inhalt: Ausrichtung der Softwarelizenzierung: Mit diesem Vertragsabschluss wird die beim Auftraggeber eingesetzte Software WiNOWiG auf eine mandantenbasierte Lizenzstruktur aufgeteilt. Die gesamte Software wird künftig als Subscription (Software-Abo) bereitgestellt. Für diese Subscription wird für sämtliche Produktlösungen der vorgenannten Software monatlich eine Lizenzgebühr für die Nutzung und Pflege berechnet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten, die mit Vertragsabschluss Softwarebestand sind: A) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr  Mandant Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (AOWI)  Mandant Auftrags-und Meldemanagement (amm)  Mandantenübergreifende Schnittstellen / Module: - Schnittstelle DMS - Modul elektronischer Rechtsverkehr XJustiz+ B) WiNOWiG.mobil, bestehend aus folgenden Mandanten sowie mandantenübergreifenden Schnittstellen / Modulen:  WinOWiG.mobil-Modul Ruhender Verkehr  WiNOWiG.mobil-Modul Allgemeine Ordnungswidrigkeiten  WiNOWiG.mobil-Modul Abschleppen  WNOWiG.mobil-Modul Erfassung (Modul Kennzeichenerfassung und Personendokumentenscan) Mit Vertragsabschluss werden folgende Erweiterungen für nachfolgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten beauftragt: C) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr - Modul Fahrtenbuchaufträge - Modul Einziehung nach § 29a OWiG - Modul Abschleppen  Mandantenübergreifende Schnittstellen /Module: - Modul Online-Anhörung – Eigenhosting - Modul elektronischer Rechtsverkehr – Xjustiz+ - WiNOWiG.mailbox De Lizenzbestimmungen (EULA) des Herstellers Schelhorn OWiG Software GmbH werden Vertragsbestandteil. Vertragslaufzeit: Vereinbart wird eine Mindestdauer von 36 Monaten, beginnend ab dem 01.10.2025. Die Mindestlaufzeit endet zum 30.09.2028. Nach Ablauf der Mindestdauer muss ein Folgevertrag vereinbart werden. Option über Softwareerweiterungen: Während der Mindestdauer besteht bei Bedarf die Möglichkeit, für sämtliche Produkt-bezeichnungen der Software WiNOWiG Erweiterungen zu beauftragen. Erweiterungen sind begrenzt auf die Höhe einer monatlichen Lizenzgebühr von 1.000,00 € (ohne MwSt.). Über diese Betragshöhe hinausgehende Erweiterungen muss der Auftraggeber im Bedarfsfall gesondert entscheiden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Software-und Vertragsumstellung der Softwarelösung WiNOWiG

    Ausrichtung der Softwarelizenzierung: Mit diesem Vertragsabschluss wird die beim Auftraggeber eingesetzte Software WiNOWiG auf eine mandantenbasierte Lizenzstruktur aufgeteilt. Die gesamte Software wird künftig als Subscription (Software-Abo) bereitgestellt. Für diese Subscription wird für sämtliche Produktlösungen der vorgenannten Software monatlich eine Lizenzgebühr für die Nutzung und Pflege berechnet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten, die mit Vertragsabschluss Softwarebestand sind: A) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr  Mandant Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (AOWI)  Mandant Auftrags-und Meldemanagement (amm)  Mandantenübergreifende Schnittstellen / Module: - Schnittstelle DMS - Modul elektronischer Rechtsverkehr XJustiz+ B) WiNOWiG.mobil, bestehend aus folgenden Mandanten sowie mandantenüber-greifenden Schnittstellen / Modulen:  WinOWiG.mobil-Modul Ruhender Verkehr  WiNOWiG.mobil-Modul Allgemeine Ordnungswidrigkeiten  WiNOWiG.mobil-Modul Abschleppen  WNOWiG.mobil-Modul Erfassung (Modul Kennzeichenerfassung und Personendokumentenscan) Mit Vertragsabschluss werden folgende Erweiterungen für nachfolgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten beauftragt: C) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr - Modul Fahrtenbuchaufträge - Modul Einziehung nach § 29a OWiG - Modul Abschleppen  Mandantenübergreifende Schnittstellen /Module: - Modul Online-Anhörung – Eigenhosting - Modul elektronischer Rechtsverkehr – Xjustiz+ - WiNOWiG.mailbox De Lizenzbestimmungen (EULA) des Herstellers Schelhorn OWiG Software GmbH wer-den Vertragsbestandteil. Vertragslaufzeit: Vereinbart wird eine Mindestdauer von 36 Monaten, beginnend ab dem 01.10.2025. Die Mindestlaufzeit endet zum 30.09.2028. Nach Ablauf der Mindestdauer muss ein Folgevertrag vereinbart werden. Option über Softwareerweiterungen: Während der Mindestdauer besteht bei Bedarf die Möglichkeit, für sämtliche Produktbezeichnungen der Software WiNOWiG Erweiterungen zu beauftragen. Erweiterungen sind begrenzt auf die Höhe einer monatlichen Lizenzgebühr von 1.000,00 € (ohne MwSt.). Über diese Betragshöhe hinausgehende Erweiterungen muss der Auftraggeber im Bedarfsfall gesondert entscheiden.

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LOT-0000 · Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Software-und Vertragsumstellung der Softwarelösung WiNOWiG

Es werden die lt. Anlage 2 (Preisblatt) zum EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B einzutragenden Preise für sämtliche Softwaremodule zzgl. der lt. Anlage 2 (Preisblatt) zum EVB-IT Dienstleistungsvertrag anzugebenden Dienstleistungskonditionen auf die gesamte Vertragslaufzeit von 36 Monaten hochgerechnet.

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

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ZuschlagssummeMedian
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