Umsetzung und Weiterentwicklung der Customer-Touchpoint-Strategie im bayerischen SPNV

Was wird ausgeschrieben
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) sucht einen Dienstleister für die operative Umsetzung und strategische Weiterentwicklung ihrer Customer-Touchpoint-Strategie im Schienenpersonennahverkehr. Ziel ist die Sicherstellung einheitlicher Standards entlang der gesamten Reisekette für Fahrgäste in Bayern. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 400.000 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der BEG. Aufgabe ist es, die definierten Standards und Zielbilder entlang der Customer Journey im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) systematisch gemeinsam mit den EVU umzusetzen, die Qualität der Umsetzung zu überprüfen sowie weitere relevante Touchpoints im Sinne der Strategie zu identifizieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, im Rahmen der existierenden Marken- und Designrichtlinien, den Fahrgästen in Bayern eine bestmögliche Orientierung und Wiedererkennung im SPNV zu ermöglichen und damit zu einem positiven Reiseerlebnis beizutragen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) möchte die Qualität der Fahrgastinformation und das Reiseerlebnis im bayerischen Nahverkehr weiter verbessern. Ein externer Dienstleister soll dabei helfen, bestehende Standards für Kontaktpunkte mit dem Kunden – sogenannte Touchpoints wie Beschilderungen, Informationssysteme oder digitale Angebote – gemeinsam mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) umzusetzen und zu kontrollieren. Zudem sollen neue Möglichkeiten identifiziert werden, um die Wiedererkennbarkeit der Marke im Schienenpersonennahverkehr zu stärken. Der Auftrag umfasst sowohl die strategische Beratung als auch die operative Begleitung der Umsetzung über einen längeren Zeitraum.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Aufenthaltsgesetz
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach GWB §§ 123, 124
- Ausfüllen des Formblatts FB 1 für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften
- Nachweis der Selbstreinigung bei Vorliegen von Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bieter, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E51621454 erhältlich ist, auszufüllen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Ein Nachfordern von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der BEG. Aufgabe ist es, die definierten Standards und Zielbilder entlang der Customer Journey im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) systematisch gemeinsam mit den EVU umzusetzen, die Qualität der Umsetzung zu überprüfen sowie weitere relevante Touchpoints im Sinne der Strategie zu identifizieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, im Rahmen der existierenden Marken- und Designrichtlinien, den Fahrgästen in Bayern eine bestmögliche Orientierung und Wiedererkennung im SPNV zu ermöglichen und damit zu einem positiven Reiseerlebnis beizutragen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Zeitplan
- 17. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung