Bereitstellung und Betrieb einer Umschlaganlage für Bioabfälle im Kreis Herford
Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Herford vergibt den Betrieb einer zentralen Umschlaganlage für Bioabfälle. Der Auftragnehmer stellt die nötige Infrastruktur und das Personal bereit, um die organischen Abfälle aus dem Kreisgebiet vorübergehend zu lagern und für die weitere Verwertung vorzubereiten. Die Sammlung der Abfälle sowie deren Weitertransport zur Endanlage sind ausdrücklich nicht Teil des Auftrags. Laufzeit und zu erwartende Abfallmengen werden in den Vergabeunterlagen konkretisiert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Umschlag von Bioabfällen aus dem Kreis Herford. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Umschlaganlage und deren Betrieb. Sowohl die Sammlung und der Transport der Bioabfälle zur Umschlaganlage als auch die Abholung und Weitertransport der Bioabfälle sind nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrags.
Der Kreis Herford sucht einen Partner für den Betrieb einer zentralen Umschlaganlage, die als Zwischenstation für Bioabfälle dient. Der Auftragnehmer muss eine geeignete Fläche mit Maschinen und Personal stellen, um die gesammelten organischen Abfälle vorübergehend zu lagern und für die Kompostierung oder Vergärung vorzubereiten. Die eigentliche Abholung der Bürgerabfälle sowie der Transport zur Endverwertung übernimmt der Kreis selbst. Der Vertrag wird voraussichtlich über mehrere Jahre laufen, wobei die genauen Tonnenmengen und die jährlichen Kosten in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt werden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 123 GWB
- Nachweis der technischen und beruflichen Fähigkeit nach § 124 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach § 56 VgV
- Bereitstellung einer geeigneten Umschlaganlage
- Vorlage eines Betriebskonzepts für Logistik und Elektrifizierung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftragnehmer hat in einem vom Auftraggeber definierten Suchgebiet (siehe den als Vergabeunterlage H3 bereitgestellten Lageplan) eine Umschlaganlage bereitzustellen und zu betreiben. Es steht den Bietern frei, sich mit einer bereits vorhandenen oder einer erst noch zu errichtenden Umschlaganlage am Verfahren zu beteiligen. Der gesamte Umschlag der Bioabfallmengen muss an einer Umschlaganlage erfolgen. Mehrere Umschlaganlagen sind nicht zugelassen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle notwendigen Teilleistungen ab der Anlieferung der Bioabfälle (durch die kreisangehörigen Kommunen bzw. von diesen beauftragte Dritte) an der Umschlaganlage des Auftragnehmers bis hin zur Verwiegung der Sammelzüge beim Verlassen der Umschlaganlage. Der Abtransport der Abfälle erfolgt mittels Sammelzügen durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- cost70%
Bewertet wird ein im Preisblatt anzugebender Wertungspreis (in EUR/Mg), der neben der vom Bietern angebotenen Vergütung auch zu erwartende Folgekosten für den Transport zum Umschlagsplatz und den Weitertransport zum Kompostwerk in Lemgo. Die Bewertung wird anhand einer Formel, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist, vorgenommen.
- quality25%
Bewertet werden Zusagen des Auftraggebers zur Logistik der angebotenen Umschlaganlage in einem vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Betriebskonzept, wobei folgende Unterkriterien berücksichtigt werden: Anzahl zeitgleich betreibbarer Abkippstellen (7,5%), Fremdstofferkennung (7,5%), Rückstaulänge auf der Zuwegung vor der Eingangswaage (2,5%), separate Ein- und Ausgangswaage (5%) und Anzahl eigener Stellplätze (außerhalb des öffentlichen Straßenraums) für Sammelfahrzeuge und Sammelzüge (2,5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" geregelt.
- quality5%
Bewertet werden Zusagen des Bieter in dem mit seinem Angebot einzureichenden Betriebskonzept zur Elektrifizierung des Umschlags. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung