Umschlag, Transport und Entsorgung von Restabfall
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.01.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
- Transport von Haushaltsabfällen (90512000)
- Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 823976-2025
- Verfahrensnummer
- 39ee1afd-95cc-4bc1-bc45-0b28fa67ecfc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn schreiben die Entsorgung von Restabfall in drei Losen aus. Der Auftrag umfasst den Betrieb einer Umschlaganlage sowie den Transport und die thermische oder stoffliche Verwertung von jährlich insgesamt ca. 17.500 bis 21.000 Tonnen Restabfall. Das Verfahren ist als offene Ausschreibung gestaltet.
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Leistungsbeschreibung
Umschlag und Entsorgung/Verwertung von Restabfall
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Los 1 Gestellung und Betrieb einer Umschlaganlage im Gebiet der Stadt Heilbronn
Annahme, Umschlag und Verwiegung von Restabfall (Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01)
Frist: 20.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall (Siedlungsabfall mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 12.000 – 14.500 Mg/a.
Frist: 20.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall (Siedlungsabfall mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 5.500 – 6.500 Mg/a.
Frist: 20.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die Bieter werden gemäß § 56 VgV einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), nachzureichen oder zu vervollständigen. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 Gestellung und Betrieb einer Umschlaganlage im Gebiet der Stadt Heilbronn
- Preis 100%
LOT-0002 · Los 2 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen (im Dokument "Bewerbungs- und Angebotsbedingungen", Punkt 2.2.4) aufgeführt.
LOT-0003 · Los 3 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen (im Dokument "Bewerbungs- und Angebotsbedingungen", Punkt 2.2.4) aufgeführt.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die Bieter werden gemäß § 56 VgV einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), nachzureichen oder zu vervollständigen. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 533834-2026
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