Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Elektro-OVA-GmbH

Auftragswert

€266k

Zuschlag am

26. Juni 2026

TED·483090-2026

Umrüstung von Steuerungs- und Regelungstechnik bei 36 Fernwärme-Hausanschlussstationen

Thüringen
Weimar, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
BauleistungenIT-DienstleistungenEnergieÖffentliche VerwaltungFernwaermeElektrotechnikInfrastrukturStadtwerkeSteuerungs Und Regelungstechnik
Auftragswert
€266k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtwerke Weimar GmbH schreibt die technische Umrüstung der Steuerungs- und Regelungstechnik für 36 Hausanschlussstationen im Fernwärmenetz aus. Es handelt sich um ein Bau- bzw. Installationsprojekt im Raum Weimar. Der Auftragswert beläuft sich auf rund 265.800 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Umrüstung von Steuerungs- & Regelungstechnik bei 36 Hausanschluss-Stationen der Fernwärme in Weimar

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtwerke Weimar modernisieren die Steuerungs- und Regelungstechnik in 36 ihrer Fernwärme-Hausanschlussstationen. Bei diesen Stationen handelt es sich um die Übergabepunkte, an denen die Fernwärme in die Gebäude geleitet und für die Heizung sowie Warmwasserbereitung aufbereitet wird. Die Arbeiten umfassen die elektrotechnische Installation und die Anpassung der Steuerungssysteme, um einen effizienteren Betrieb zu gewährleisten. Das Projekt ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben und findet im Stadtgebiet von Weimar statt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001iHAST Los 3

Umrüstung von Steuerungs- & Regelungstechnik bei 36 Hausanschluss-Stationen der Fernwärme in Weimar

CPV 45315100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Elektro-OVA-GmbH · €266k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero