Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED-Technik
Was wird ausgeschrieben
Der Markt Lappersdorf schreibt die Umrüstung von 1.345 Straßenleuchten auf LED-Technik aus. Der Leistungsumfang umfasst die Demontage und Entsorgung der Altanlagen sowie die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten inklusive Lichtberechnung und Funktionstests. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 22. Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage des Marktes Lappersdorf auf LED – 1345 Leuchtstellen Der Auftrag geht von der Demontage der konventionellen Straßenbeleuchtung, Entsorgung bis Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Abnahmemessung, Lichtberechnung, Inbetriebnahme inkl. Messung (Isolationsmessung) und Funktionstest der LED-Leuchten
Der Markt Lappersdorf plant die Modernisierung seiner Straßenbeleuchtung, um Energieeffizienz zu steigern. Dabei werden insgesamt 1.345 bestehende Leuchtstellen auf moderne LED-Technik umgestellt. Der Auftrag beinhaltet das komplette Leistungspaket von der Demontage der alten Lampen über die fachgerechte Entsorgung bis hin zur Installation und Inbetriebnahme der neuen LED-Systeme inklusive technischer Abnahmemessungen. Interessierte Unternehmen müssen neben der fachlichen Eignung auch die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Aufteilung in Lose
1 LotUmrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage des Marktes Lappersdorf auf LED - 1345 Leuchtstellen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
- quality
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung