Entsorgungsleistungen fuer Rest- und Bioabfaelle im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg schreibt die Entsorgung von Abfällen in drei Losen aus. Der Auftrag umfasst die Übernahme und Verwertung von ca. 24.700 Mg Restabfall, die Annahme und Umladung von ca. 11.500 Mg Restabfall sowie den Transport von ca. 2.300 Mg Bioabfall pro Jahr. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.
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Umladung, Übernahme, Transport und Verwertung von Abfällen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Abfällen. Der Auftrag ist in drei Bereiche unterteilt: Los 1 betrifft die Verwertung von jährlich etwa 24.700 Tonnen Restabfall, Los 2 die Annahme und Umladung von rund 11.500 Tonnen Restabfall und Los 3 den Transport von etwa 2.300 Tonnen Bioabfall. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit nachweisen, insbesondere im Hinblick auf Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, bei dem alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben können.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123/124 GWB
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Bestätigung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder Liquidation
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse ab-gelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet . Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen
Aufteilung in Lose
3 LoteLos 1: Übernahme und Verwertung von Restabfall in einem Umfang von ca. 24.700 Mg pro Jahr
Los 2: Annahme und Umladung von Restabfällen in einem Umfang von ca. 11.500 Mg pro Jahr
Los 3: Nachtransport von Bioabfällen in einem Umfang von ca. 2.300 Mg pro Jahr
Zeitplan
- 21. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung