Planungsleistungen für die Umgestaltung des Mühlentorplatzes in Lübeck

Was wird ausgeschrieben
Die Hansestadt Lübeck schreibt Planungsleistungen für den Umbau des Mühlentorplatzes zu einem signalisierten Knotenpunkt aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 5 sowie optional 6 bis 9 gemäß HOAI, inklusive der Planung der Lichtsignalanlage. Ziel ist die Entschärfung eines Unfallschwerpunkts bei hoher Verkehrsbelastung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt die Umgestaltung des Mühlentorplatzes. Der Mühlentorplatz dient als einer der Hauptknotenpunkte für die Verkehrsverteilung in Altstadtnähe. Den Kreisverkehrsplatz nutzen täglich ca. 25.000 Kfz und 8.000 Radfahrer. Der Knotenpunkt (KP) gilt als Unfallschwerpunkt. Mit der Baumaßnahme soll der Knotenpunkt auf eine regelkonforme Verkehrsführung umgebaut werden. Im Rahmen einer Vorplanung wurden verschiedene Varianten untersucht und als Vorzugslösung die Umgestaltung zu einem vollsignalisierten KP herausgearbeitet. Für die Vorzugslösung sind planerisch die Leistungphasen (anteilig 1, 2), 3 bis 5, optional Lph. 6 bis 9 inkl. Planung der Lichtsignalanlage (einschl. LSA-Tiefbau) umzusetzen. Die projektspezifische Kommunikation - mündlich wie auch schriftlich - findet ausnahmslos in deutscher Sprache statt.
Die Hansestadt Lübeck plant den Umbau des Mühlentorplatzes, eines stark befahrenen Verkehrsknotenpunkts in der Nähe der Altstadt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfallgefahren zu minimieren. Der Auftrag umfasst die planerische Umsetzung der Umgestaltung zu einem vollsignalisierten Knotenpunkt, inklusive der notwendigen Tiefbauplanung für die Lichtsignalanlagen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 5, mit einer Option auf die weiteren Phasen 6 bis 9. Da es sich um einen hochfrequentierten Bereich mit täglich rund 33.000 Verkehrsteilnehmern handelt, ist eine präzise und regelkonforme Planung erforderlich.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Ausschluss von Bietern bei Vorliegen von Straftaten gemäß GWB §123 (1)
- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß GWB §123 (4) Nr. 1, §124 (2) und §124 (1) Nr. 2
- Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer gemäß HVA F-StB
- Deutschsprachige Kommunikation in Wort und Schrift
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in GWB §123 (1) aufgeführt und führen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zum Ausschluss. Ferner gelten GWB §123 (4) Nr. 1, §124 (2) und §124 (1) Nr. 2 in Verbindung mit §125. Das Formblatt gem. HVA F-StB zur EUVerpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer kann auch nach Fristablauf durch den AG nachgefordert werden
Aufteilung in Lose
1 LotDie Hansestadt Lübeck beabsichtigt die Umgestaltung des Mühlentorplatzes. Der Mühlentorplatz dient als einer der Hauptknotenpunkte für die Verkehrsverteilung in Altstadtnähe. Den Kreisverkehrsplatz nutzen täglich ca. 25.000 Kfz und 8.000 Radfahrer. Der Knotenpunkt (KP) gilt als Unfallschwerpunkt. Mit der Baumaßnahme soll der Knotenpunkt auf eine regelkonforme Verkehrsführung umgebaut werden. Im Rahmen einer Vorplanung wurden verschiedene Varianten untersucht und als Vorzugslösung die Umgestaltung zu einem vollsignalisierten KP herausgearbeitet. Für die Vorzugslösung sind planerisch die Leitungsphasen (anteilig 1, 2), 3 bis 5, optional Lph. 6 bis 9 inkl. Planung der Lichtsignalanlage (einschl. LSA-Tiefbau) umzusetzen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality
Leistungserbringungskonzept
- quality
Personaleinsatzkonzept
- quality
Präsentation Referenzprojekt
- price
Preis
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung