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Objektplanung für die Umgestaltung des Straßenraums in Bad Camberg

Hessen
Bad Camberg, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
Ingenieur- und PlanungsleistungenÖffentliche VerwaltungStadtplanungObjektplanungVerkehrsinfrastrukturOeffentliche VerwaltungTiefbau
Auftragswert
€529k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
24 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung Bad Camberg schreibt die Objektplanung für die Umgestaltung des Straßenraums in der Frankfurter Straße, Limburger Straße und Bahnhofstraße aus. Ziel ist die verkehrliche Aufwertung nach der Eröffnung der B8-Umgehungsstraße, um Sicherheitsdefizite zu beheben und die Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern. Der Auftrag umfasst Planungsleistungen im Bereich der Stadtentwicklung.

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Objektplanung für die Umgestaltung des Straßenraums in Bad Camberg

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bad Camberg plant die Umgestaltung mehrerer zentraler Straßen, nachdem durch eine neue Umgehungsstraße der Durchgangsverkehr reduziert wurde. Ziel ist es, die Frankfurter Straße, die Limburger Straße und die Bahnhofstraße sicherer und attraktiver für Fußgänger und Radfahrer zu gestalten, da die aktuelle Situation erhebliche Sicherheitsmängel aufweist. Gesucht wird ein Planungsbüro, das die Objektplanung für diese städtebauliche Maßnahme übernimmt. Der Auftrag ist als Dienstleistung im Bereich der Architektur- und Ingenieurplanung ausgeschrieben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Umgestaltung des Straßenraums

Das teilräumliche Mobilitätskonzept weist nach der Eröffnung der Umgehungsstraße B8neu eine Verkehrsreduktion für die Frankfurter Straße, Limburger Straße und Bahnhofstraße aus. Vor diesem Hintergrund strebt die Stadt Bad Camberg eine Umgestaltung des Straßenraums an. Die Frankfurter Straße (B8) weist in der aktuellen Bestandssituation deutliche Sicherheitsdefizite auf: enge Gehwege, fehlende Radwege und ein hohes Verkehrsaufkommen beeinträchtigen die Nutzer: innen. Auf Höhe des Bayrischen Hofs steigt die Straße zu einer Kuppe an, sodass der Verkehrsbereich nicht vollständig einsehbar ist. Zudem wird die Frankfurter Straße zwischen der Einmündung der Strackgasse und dem Kreuzungsbereich Limburger Straße/Bahnhofstraße von einer Stützmauer eingefasst, die den Schluchtcharakter des Straßenabschnitts verstärkt. Die Kombination aus starkem Verkehr und begrenztem Raum schränkt Fußgänger: innen ein und macht den Straßenraum insgesamt als unangenehm erfahrbar. Zudem wirkt der unregelmäßige Asphaltbelag auf Gehweg und Straße ungepflegt und trägt nicht dazu bei, die Bildung von Hitzeinseln zu vermeiden. Insgesamt erfüllt die Frankfurter Straße somit nicht mehr die heutigen Anforderungen an einen sicheren und nutzerfreundlichen Verkehrsraum. Im weiteren Verlauf wird diese zur Limburger Straße, welche ebenfalls durch enge Fußwege und breite Verkehrsbereiche für den motorisierten Individualverkehr gekennzeichnet ist. Bereiche wie die Einmündung Strackgasse sind undefiniert und stellen dadurch ein Sicherheitsrisiko für Fußgänger: innen und Radfahrer: innen dar. Bei der Bahnhofstraße fallen undefinierte und überdimensionierte Verkehrsflächen im Bereich Abzweigung Emsstraße auf. Der hier querende Emsbach ist nicht erlebbar gestaltet. Durch den Bau der neuen Umgehungsstraße B8neu und der Umwidmung der Bundesstraße (aktuell B8) zu einer Stadtstraße, sollen die innerstädtische Verkehrssituation entlastet und eine Umgestaltung des Straßenraums möglich werden. Die vielfältige Nutzung der Straße soll in Zukunft für alle Verkehrsteilnehmer: innen ablesbar sein. Grundlage für die Begrünung und Verstärkung der Freiraumqualitäten der Straßenräume ist das "Gestaltungskonzept Öffentlicher Raum" des Büros foundation5+. Der Oberflächen- und Grüngestaltung werden bei dieser Planungsaufgabe ein besonders hoher Wert beigemessen. Vor diesem Hintergrund wird neben dem Leistungsbild gem. § 45 HOAI - Verkehrsanlagen - auch die Freiraumplanung vergütet. Die Hauptleistung des Auftrags bildet die Verkehrsanlagenplanung, sodass die Freiraumplanung als untergeordneter Leistungsbaustein nicht nach HOAI vergütet wird. In den Planungsphasen ist von Beginn an darauf zu achten, dass die freiraumplanerischen Schwerpunkte Berücksichtigung finden. Es ist eine integrierte Planung über alle Planungsphasen anzufertigen, die über alle Planungsphasen hinweg beide Fachdisziplinen beinhaltet. Dafür wird der freiraumplanerische Ansatz gesondert als Pauschale vergütet. Aufgrund der engen funktionalen, gestalterischen und technischen Verzahnung zwischen Straßenplanung und Freianlagenplanung wird eine interdisziplinäre Bearbeitung der Planungsaufgabe erwartet.

CPV 71222000, 71000000, 71240000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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