Umbau Progymnasium zum Kinderhort und Errichtung von Außenanlagen

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Weißenburg schreibt den Umbau eines ehemaligen Progymnasiums zu einem Kinderhort aus. Der Auftrag umfasst insbesondere die Errichtung von Außenanlagen, darunter ein Streifenfundament sowie eine 100 Meter lange Klinkermauer. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
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Umbau und Nutzungsänderung des ehemaligen Progymnasiums zum Kinderhort sowie Errichtung von zwei Außentreppenanlagen (2. Rettungsweg)Im Rahmen der Baumaßnahme soll das ehemalige Progymnasium zum Kinderhort umgebaut werden. Das Gebäude wurde zuletzt 2012 als Schule genutzt.Umfang der Arbeiten der Außenanlagen:1. Streifenfundament Mauer ca. 1,20 x 1,20 x 100 m;2. Aussenmauer Klinkermauerwerk ca. 100 x 2 x 0,24 m;
Die Stadt Weißenburg plant den Umbau eines ehemaligen Schulgebäudes zu einem Kinderhort. Im Rahmen dieses Projekts werden unter anderem zwei Außentreppen als Rettungswege errichtet und eine 100 Meter lange Klinkermauer inklusive Fundament im Außenbereich neu gebaut. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen aus dem Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, die Erfahrung mit Maurer- und Fundamentarbeiten haben. Interessierte Firmen müssen die gesetzlichen Anforderungen zur Eignung, wie etwa das Fehlen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Siehe Vergabeunterlagen -
Aufteilung in Lose
1 Lot1. Streifenfundament Mauer ca. 1,20 x 1,20 x 100m2. Aussenmauer Klinkermauerwerk ca. 100 x 2 x 0,24 m
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung