Umbau und Umstrukturierung des Kulturzentrums Haus der Kultur
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Waldkraiburg beauftragt Architekturdienstleistungen zur strategischen Umstrukturierung des „Haus der Kultur“ zu einem flexiblen Bürger- und Kulturzentrum. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI für die gesamte Gebäudeanlage vergeben, wobei ein möglicher Auftrag für die weiteren Planungsphasen 3 bis 9 offen bleibt. Die Maßnahme zielt auf optimierte Veranstaltungsflächen, einen modernen Cateringbereich und eine integrierte Bücherei bei minimalem Eingriff in die Bausubstanz ab. Die Vergabe der ersten Leistungsstufe ist für Ende 2026 geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Haus der Kultur in Waldkraiburg ist seit 1989 ein zentraler kultureller und gesellschaftlicher Treffpunkt der Stadt. Es bündelt vielfältige Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung und Gemeinschaft. Finanzielle Zwänge erfordern eine Umstrukturierung der Nutzungen. Bisherige Nutzungen sollen weichen, neue möglich sein. Im Zuge dieser strategischen Neuausrichtung soll das Gebäude zu einem modernen Bürger- und Kulturzentrum weiterentwickelt werden, das heute und in Zukunft flexibel auf die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen eingeht und zugleich eine wirtschaftlich nachhaltige Betriebsweise sicherstellt. Die Zielvorstellung der Umstrukturierung umfasst z. B. optimierte Veranstaltungsräume, einen verbesserten Cateringbereich und eine integrierte Bücherei mit innovativen Konzepten. In Anbetracht der finanziellen Herausforderungen der Stadt liegt der Fokus auf Synergien, Flexibilität und einer nachhaltig modernisierten Infrastruktur. Die Grundrisse müssen so flexibel wie möglich, mit einem möglichst geringen Eingriff in die Bausubstanz, gestaltet werden. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI für alle Gebäude beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung umfasst auch folgende Besondere Leistungen: Zuarbeit Förderung Kosten, Erläuterungsbericht), Zuarbeit zum Zuwendungsbescheid und Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Im Verhandlungsverfahren werden Lösungsvorschläge für die Umstrukturierung des Cateringbereichs von den Bietern abgefragt. Allen Bietern, die ein bedingungsgemäßes Angebot und einen bedingungsgemäßen Lösungsvorschlag einreichen, jedoch den Auftrag nicht erhalten, wird für den Lösungsvorschlag eine Vergütung in Höhe von 6.000 € einschließlich MwSt. gewährt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit 1,3 Mio. € angenommen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll gegen Jahresende 2026 erfolgen.
Die Stadt Waldkraiburg sucht Architekturbüros, die das bestehende „Haus der Kultur“ zu einem modernen Bürger- und Kulturzentrum umgestalten. Ziel ist es, die bisherigen Nutzungen durch flexible Veranstaltungsflächen, einen verbesserten Cateringbereich und eine integrierte Bücherei zu ersetzen, ohne die Bausubstanz stark zu verändern. Zunächst werden nur die ersten beiden Planungsphasen (Entwurf und Genehmigungsplanung) nach der deutschen Architektenvergütung (HOAI) beauftragt; eine Beauftragung der späteren Ausführungs- und Objektüberwachungsphasen ist möglich, aber nicht garantiert. Für nicht erfolgreiche Bieter wird ein pauschaler Betrag von 6.000 Euro für eingereichte Lösungsvorschläge gezahlt. Die erste Vergabe soll Ende 2026 erfolgen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Stadtbau Waldkraiburg GmbH)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB
- Nachweis über Einhaltung von Mindestlohn- und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Formgerechte und fristwahrende Einreichung der Teilnahmeanträge
- Vorlage eines lösungsorientierten Vorschlags zur Umstrukturierung
- Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln und Bauordnungsrecht
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen
Aufteilung in Lose
1 LotBeschreibung siehe Ziffer 2.1
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price30%
Für die vergleichende Wertung wird von fiktiven anrechenbaren Kosten in Höhe von 1,3 Mio. € netto im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, für die Leistungsphasen 1-9, ausgegangen. Daraus resultiert für die vergleichende Wertung ein fiktives Grundhonorar von 181.861,00 € für die Honorarzone IV. Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 50 multipliziert und eben- falls in Ansatz gebracht. Das in die vergleichende Wertung eingestellte Honorar wird wie folgt in Punkte umgerechnet: Bewertung = 5 * (2-Angebotspreis/Bestpreis) Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma.
- quality40%
Lösungsvorschlag des Bieters Maßstäbe für die vergleichende Bewertung der Lösungsvorschläge sind: • Funktionalität hinsichtlich Organisation und Grundrissqualität Dem Auftraggeber kommt es dabei auf eine möglichst effiziente Anordnung des Cateringbereichs und auf die Qualität der neuen Organisation an. Es können zwischen 0 Punkte (ungenügend) bis max. 5 Punkte (sehr gut) erzielt werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt jeweils im Vergleich zueinander.
- quality30%
Lösungsvorschlag des Bieters Maßstäbe für die vergleichende Bewertung der Lösungsvorschläge sind: Gestalterische Qualität (Ästhetik) Dem Auftraggeber kommt es dabei auf eine Gestaltung an, die sich in den Bestand einfügt und zur Nutzung als Cateringbereich passt. Es können zwischen 0 Punkte (ungenügend) bis max. 5 Punkte (sehr gut) erzielt werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt jeweils im Vergleich zueinander.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung