TED·474041-2026·Schließt in 29 Tagen

Umbau und Erweiterung der Klinik Donauwörth: Baumeisterarbeiten

Bayern
Donauwörth, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
BauleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungBauleistungenKlinikbauOeffentliche AusschreibungBaumeisterarbeitenGesundheitswesen
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU schreiben Baumeisterarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Klinik in Donauwörth aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für bauliche Maßnahmen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 6. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Baumeisterarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU planen den Umbau sowie die Erweiterung ihres Klinikstandorts in Donauwörth. Im Rahmen dieses Projekts werden Baumeisterarbeiten ausgeschrieben, die den Kern der baulichen Umsetzung bilden. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben im Gesundheitswesen handelt, müssen Bieter die üblichen Eignungsnachweise für Bauleistungen erbringen. Das Projekt ist als ein einzelnes Los strukturiert, was bedeutet, dass der gesamte Auftrag für die Baumeisterarbeiten als ein zusammenhängendes Paket vergeben wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Nachreichung fehlender Unterlagen auf Anfrage

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Fehlende Unterlagen sind auf Anfrage nachzureichen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Umbau und Erweiterung Klinik Donauwörth

Baumeisterarbeiten

CPV 45210000Frist 6. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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