Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Siemens Mobility GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

29. Juli 2026

TED·540063-2026

Umbau eines elektronischen Stellwerks (ESTW) auf SIMIS C-Technik in Berlin Ruhleben

Berlin
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
BahntechnikElektronikVerkehrsinfrastrukturSchienenverkehrEisenbahninfrastrukturSignaltechnikStellwerkstechnikBahntechnikOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt den Umbau eines elektronischen Stellwerks (ESTW) in Berlin Ruhleben aus. Dabei wird die vorhandene Signaltechnik auf das System SIMIS C umgerüstet. Es handelt sich um eine Lieferleistung im Bereich der Eisenbahnsignaltechnik.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Umbau_ESTW-UZ_SIMIS C_Berlin Ruhleben

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG plant den Umbau eines elektronischen Stellwerks in Berlin Ruhleben. Dabei wird die bestehende Technik auf das System SIMIS C umgestellt, welches ein weit verbreitetes elektronisches Stellwerkssystem der Firma Siemens ist. Da es sich um eine hochspezialisierte technische Komponente für die Bahninfrastruktur handelt, ist der Auftrag für Unternehmen aus dem Bereich der Signal- und Sicherungstechnik relevant. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, was auf eine direkte Vergabe an einen spezialisierten Anbieter hindeutet.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Umbau_ESTW-UZ_SIMIS C_Berlin Ruhleben

Umbau_ESTW-UZ_SIMIS C_Berlin Ruhleben

CPV 34632100, 34632200, 34632300
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Siemens Mobility GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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