Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

15. Juni 2026

TED·440599-2026

Umbau eines Relaisstellwerks (SpDrL60) in Holzkirchen

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt den Umbau eines Relaisstellwerks des Typs SpDrL60 am Standort Holzkirchen aus. Es handelt sich um eine Lieferleistung im Bereich der Eisenbahnsignaltechnik. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Umbau RSTW SpDrL60 Holzkirchen

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) plant den technischen Umbau eines bestehenden Relaisstellwerks vom Typ SpDrL60 im bayerischen Holzkirchen. Bei einem SpDrL60 handelt es sich um ein bewährtes Spurplan-Drucktastenstellwerk, das für die Steuerung von Weichen und Signalen im Schienenverkehr zuständig ist. Da es sich um eine hochspezialisierte technische Komponente handelt, erfolgt die Vergabe in einem direkten Verhandlungsverfahren ohne vorherigen öffentlichen Aufruf. Der Auftrag umfasst die notwendigen Lieferungen für die Modernisierung oder Anpassung der Stellwerkstechnik.

BahntechnikInfrastrukturVerkehrĂ–ffentliche VerwaltungEisenbahninfrastrukturSignaltechnikStellwerkstechnikBahntechnikOeffentliche Auftraege
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Umbau RSTW SpDrL60 Holzkirchen

Umbau RSTW SpDrL60 Holzkirchen

CPV 34632200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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