Elektroinstallationen für den Umbau einer Intermediate-Care-Einheit im Erdgeschoss
Was wird ausgeschrieben
Die BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH vergibt die Elektroinstallationsarbeiten für den Umbau des Erdgeschosses im Turm 2 zu einer zentralen Intermediate-Care-Einheit (IMC). Der Auftrag umfasst die komplette Niederspannungs- und Schwachstromanlage, Beleuchtung, Brandmelde- und Signaltechnik sowie die Einrichtung eines haustechnischen Technikraums im Untergeschoss. Die geplante Ausführungsfrist beträgt 420 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Turm 2 im Bereich der aktuellen Arztdienstzimmer im Erdgeschoss soll eine zentrale Intermediate-Care-Einheit (IMC) errichtet werden. Die IMC entlastet die Intensivstation, bietet 5 Einzelzimmer/Isolationszimmer und 7 Zweibettzimmer in unmittelbarer Nähe zur Intensivstation. Die dazugehörige Lüftungszentrale wird im darunterliegenden Gartengeschoss im Bereich von Umkleide- und Waschräumen platziert.
Das Unfallkrankenhaus in Ludwigshafen saniert das Erdgeschoss eines seiner Klinikgebäude, um dort eine Intermediate-Care-Einheit (IMC) für 12 Patienten zu schaffen. Für diese medizinische Einrichtung werden sämtliche Elektro- und Schwachstromarbeiten benötigt, darunter Strom- und Lichtnetze, automatische Brandmeldeanlagen, Signal- und Antennentechnik sowie ein neuer Technikraum im Untergeschoss. Die Arbeiten sollen innerhalb von 420 Tagen durchgeführt werden. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis, sodass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zur Nicht-Beteiligung an russischen Sanktionen
- Nachweis frei von Geldbußen nach AEntG/MiLoG/LkSG
- Keine aktuellen Bußgeldbescheide nach AufenthG/SchwArbG
- Erfüllung zwingender Ausschlussgründe nach GWB
- Erfüllung fakultativer Ausschlussgründe nach GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 16 a EU VOB/A über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.
Aufteilung in Lose
1 LotBei den ausgeschriebenen Elektroinstallationsarbeiten handelt es sich um die Herstellung der Elektroanlage für eine Pflegestation IMC in der Etage EG im Turm 2 der BG-Klinik in Ludwigshafen. Ergänzend wird im GG ein Technikraum für haustechnische Anlagen eingerichtet. Die Arbeiten umfassen insbesondere Installation von Niederspannungsinstallationsanlagen und Beleuchtungsanlagen sowie im Bereich Schwachstrom die Installation von Signal- und Meldeanlagen, Antennenanlage, automatische Brandmeldeanlage und Arbeiten am EDV-Übertragungsnetz.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Gesamtangebotssumme
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung