Ultrasensitives Massenspektrometer für Einzelzellproteomik

Was wird ausgeschrieben
Die Universität zu Köln schreibt die Beschaffung eines ultrasensitiven Massenspektrometers mit gekoppelter Flüssigchromatographie (LC-MS) aus. Das Gerät soll sowohl für hochspezialisierte Einzelzellproteomik als auch für allgemeine Proteomanalysen in der Core Facility eingesetzt werden. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Kauf und Lieferung eine Ultrasensitiven Massenspektrometers für Einzelzellproteomik und Gesamtproteomanalyse
Die Universität zu Köln sucht ein hochmodernes Massenspektrometer, das in der Lage ist, Proteine in einzelnen Zellen zu analysieren. Da solche Analysen extrem präzise sein müssen, ist das Gerät für die Forschung an der Universität von zentraler Bedeutung. Neben der Spezialanwendung für Einzelzellen muss das System auch für Standard-Analysen von Zellproben im Laboralltag flexibel einsetzbar sein. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Inbetriebnahme des Geräts, wobei der Zuschlag allein an den günstigsten Anbieter geht.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß §§ 129 ff. StGB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der beruflichen Integrität und Einhaltung von Wettbewerbsregeln
- Erklärung zur Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotEs soll ein neues Massenspektrometer mit gekoppelter Flüssigchromatographie (LC-MS) angeschafft werden, welches sensitiv und schnell genug ist, um Proteomanalysen von Einzelzellen (Single Cell Proteomics, SCP) durchführen zu können. Gleichzeitig muss das System flexibel genug sein, um typische Proben, die im Routinebetrieb der Proteomics Core Facility anfallen, analysieren zu können. Diese umfassen eine große Bandbreite von Gesamtproteom-Analysen von Zellkultur- oder Gewebelysaten, immunopräzipierte Proben, Anreicherungen von posttranslationalen Modifikationen und Multiplexproben unter Nutzung von SILAC-oder TMT-Markierungen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung