Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Philips GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

2. März 2026

TED·445843-2026

Ultraschallgeräte für die Angiologie und Gefäßchirurgie

MedizintechnikIT-DienstleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungVerteidigungMedizintechnikUltraschallBundeswehrGefaesschirurgieIt SicherheitMedizinische Geraete
Auftragswert
~€1.1M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Beschaffung von 15 Ultraschallsystemen für die Angiologie und Gefäßchirurgie aus. Der Auftrag umfasst neben der Lieferung der Geräte auch die fachliche Einweisung des Personals sowie die Erstellung eines IT-Sicherheitskonzepts. Das Verfahren wird als offene Ausschreibung durchgeführt.

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Ultraschallgeräte für die Angiologie und Gefäßchirurgie

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundeswehr beschafft 15 hochwertige Ultraschallgeräte, die speziell für die Untersuchung von Gefäßen in der Angiologie und Gefäßchirurgie eingesetzt werden sollen. Neben der reinen Hardware-Lieferung müssen die Anbieter auch eine Einweisung für das medizinische Personal durchführen und ein IT-Sicherheitskonzept für die Integration der Geräte in die IT-Umgebung der Bundeswehr vorlegen. Der Auftrag wird rein nach dem Preis vergeben, was bedeutet, dass das günstigste Angebot den Zuschlag erhält, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind. Die Geräte sind für den Einsatz an verschiedenen Standorten der Bundeswehr vorgesehen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Ultraschallgeräte für die Angiologie und Gefäßchirurgie

15 Ultraschallsysteme, nebst Einweisung und einem IT-Sicherheitskonzept

CPV 33124120
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. März 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Philips GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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