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Medizintechnische Ausstattung für Endoskopie (Ultraschallgerät, Endoskope, chirurgischer Arbeitsplatz)

Klinikum Bad Salzungen GmbHBad Salzungen, GermanyVeröffentlicht 29. Mai 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Klinikum Bad Salzungen schreibt die Beschaffung von 11 Endoskopen, einem chirurgischen Arbeitsplatz sowie einem Ultraschallgerät inklusive fünf Sonden aus. Aufgrund der bestehenden Infrastruktur ist die Verwendung von Geräten des Herstellers PENTAX Medical zwingend vorgeschrieben. Der Auftrag umfasst die Ausstattung für die Endoskopieabteilung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

In der Endoskopieabteilung sind künftig insgesamt 11 Endoskope, ein chirurgischer Arbeitsplatz sowie ein Ultraschallgerät einschließlich entsprechender Sonden (5 Stk.) vorgesehen. Es dürfen nur Geräte und Endoskope der Fa. PENTAX Medical angeboten werden

VergabeHero-Einschätzung

Das Klinikum Bad Salzungen modernisiert seine Endoskopieabteilung und sucht hierfür neue medizinische Geräte. Konkret geht es um die Anschaffung von 11 Endoskopen, einem chirurgischen Arbeitsplatz und einem Ultraschallgerät mit passenden Sonden. Da das Klinikum bereits Geräte der Marke PENTAX Medical nutzt, ist es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich, dass auch die neuen Geräte ausschließlich von diesem Hersteller stammen. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Russland-Sanktionen und dem Thüringer Vergabegesetz vorlegen.

Medizinische GeräteKlinikbedarfGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungMedizintechnikEndoskopieKlinikbedarfOeffentliche AusschreibungGesundheitswesen
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. GWB
  • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (EU-Verordnung 833/2014)
  • Eigenerklärung gemäß Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
  • Zwingende Kompatibilität mit PENTAX Medical Produkten

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Rein nationale Ausschlussgründe: I. Angabe mittels Eigenerklärung (Anlage 2 - Bestandteil der Vergabeunterlagen) Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. II. Angabe mittels Eigenerklärung ("Anlage 3 Eigenerklärung zu Russland Sanktionen der EU" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 III. Angabe mittels Eigenerklärung ("Anlage 4 Eigenerklärung nach ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Diese Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Es gelten die Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ultraschallgerät + Endoskope + chirurgischer Arbeitsplatz

Aktuell werden ca. 40 Endoskope, die Geräte des chirurgischen Arbeitsplatzes sowie die Sonden des Ultraschallgeräts der Fa. PENTAX Medical verwendet. Ein Mischbetrieb von Endoskopen und Geräten unterschiedlicher Hersteller ist vom Klinikum aus sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen, zukunftsorientierten und ergonomischen Gründen nicht akzeptabel. Im Neubau sind insgesamt vier Untersuchungsräume vorgesehen. Ein neuer chirurgischer Arbeitsplatz wird lediglich in einem dieser Räume benötigt. Ein chirurgischer Arbeitsplatz umfasst die folgenden Komponenten: Videoprozessor, CO2-Regler sowie eine Absaugpumpe. Die genannten Geräte stammen vom Hersteller PENTAX Medical und sind mit den neu zu beschaffenden sowie mit den im Bestand vorhandenen Endoskopen kompatibel. Sollten Endoskope und ein chirurgischer Arbeitsplatz eines anderen Herstellers beschafft werden, könnten diese ausschließlich in diesem einen Raum eingesetzt werden. Eine Nutzung in den übrigen neuen Untersuchungsräumen sowie im Bestand wäre aufgrund fehlender Systemkompatibilität nicht möglich. Mithin besteht ein hohes Risiko von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen bei Technik verschiedener Hersteller und der Umstellungsaufwand der Nutzer ist bei dem Einsatz verschiedener Hersteller nicht auffangbar, sondern führt zu erheblichen Risiken für die Patientensicherheit.

CPV 33100000, 33000000Frist 29. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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