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Unterhaltsreinigung und Grundreinigung für die Niddaschule in Frankfurt

Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und ImmobilienFrankfurt am Main, GermanyVeröffentlicht 7. Mai 2026
Auftragswert
~€135k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
16. Juni 2026
18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Frankfurt am Main vergibt einen Reinigungsdienstleistungsvertrag für die Niddaschule. Der Auftrag umfasst Unterhaltsreinigung (3.283,99 m²), Grundreinigung (13.135,96 m²), Schulhofreinigung (2.236,50 m²), Ferienreinigung (477,66 m²) sowie ein Stundenkontingent von 2.000 Stunden. Die Reinigungsfachkraft ist mit 2,0 Stunden pro Tag eingesetzt, insgesamt 1.562,40 Stunden jährlich. Die Angebotsfrist endet am 16.06.2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Unterhaltsreinigung 3.283,99 m², Grundreinigung 13.135,96 m² 1 x Reinigungsfachkräft 2,0 Std. 1.562,40 Stunden, Schulhofreinigung 2.236,50 m² + Ferienreinigung 477,66 m², + Stundenkontingent 2.000 Stunden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Frankfurt am Main vergibt einen Reinigungsauftrag für die Niddaschule im Stadtteil Niddas. Der Vertrag umfasst die regelmäßige Unterhaltsreinigung von rund 3.284 m² Schulfläche, eine jährliche Grundreinigung von über 13.100 m², die Reinigung des Schulhofs (2.237 m²) sowie Ferienreinigungsarbeiten. Zusätzlich steht ein Stundenkontingent von 2.000 Stunden zur Verfügung, das für flexible Einsätze genutzt werden kann. Der geschätzte Auftragswert liegt bei etwa 135.000 EUR jährlich. Bewerber müssen die gesetzlichen Ausschlussvorschriften nach GWB erfüllen und dürfen keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungs-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetz haben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Amt für Bau und Immobilien)

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Gesetzliche Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 21 Abs. 1)
  • Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1)
  • Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz (§ 19 Abs. 1)
  • Angabe zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB erforderlich

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000UHR Niddaschule

Unterhaltsreinigung 3.283,99 m², Grundreinigung 13.135,96 m² 1 x Reinigungsfachkräft 2,0 Std. 1.562,40 Stunden, Schulhofreinigung 2.236,50 m² + Ferienreinigung 477,66 m², + Stundenkontingent 2.000 Stunden.

CPV 90911200Frist 16. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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