Ufer- und Böschungspflege an Bundeswasserstraßen im Bereich Fürstenwalde
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt die Pflege von Ufer- und Böschungsbereichen entlang von Bundeswasserstraßen im Bereich Fürstenwalde aus. Der Leistungsumfang umfasst Mahd, Asten, Freischneiden, Fällungen sowie das Beräumen des Materials. Da etwa die Hälfte der Flächen nur vom Wasser aus zugänglich ist, ist der Einsatz spezieller Boote und Gerätschaften zwingend erforderlich.
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Zum Leistungsumfang der Böschungspflege gehören folgende Tätigkeiten: die Mahd, das Asten, das Freischneiden, die Fällung und das Beräumen angefallenen Materials. Der Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree übernimmt als Dienstleister und zuständiger AG für das WSA Spree-Havel die Überwachung und Durchführung des Vergabeverfahrens der Böschungspflege (Aufwuchsregulierung) an Bundeswasserstraßen.
Der Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Pflege von Ufer- und Böschungsflächen an Bundeswasserstraßen im Raum Fürstenwalde. Die Arbeiten beinhalten klassische forstwirtschaftliche Tätigkeiten wie das Mähen, Zurückschneiden von Gehölzen und das Entfernen von Schnittgut. Eine Besonderheit ist, dass rund die Hälfte der betroffenen Flächen nur per Boot erreichbar ist, weshalb Bieter über entsprechende wasserseitige Ausrüstung verfügen müssen. Der Auftrag dient der ordnungsgemäßen Unterhaltung der Wasserstraßen im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Spree-Havel.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis des Eintrages in ein Berufsregister
- Verpflichtungserklärungen bei Einsatz von Unterauftragnehmern
- Nachweis über geeignete Gerätschaften für wasserseitigen Zugang
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB --- Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB, § 57 Abs. 1 und 2 VgV a) Kopie der Haftpflichtversicherung, b) Nachweis des Eintrages in ein Register, c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
Aufteilung in Lose
1 LotDie durch das WSA Spree-Havel übertragenen Flächen liegen im Bereich des Außenbezirks (ABz) Fürstenwalde. Die durchzuführenden Maßnahmen nach Art und Umfang sind im Einzelnen dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. C-03a_Vorbemerkung zur LB_VOEK 148-26 Seite 2 von 2 Da erhebliche Teile (ca. 50%) der Maßnahmen entlang von Wasserstraßen nur mit wasserseitigem Zugang durchführbar sind, ist der Einsatz von Booten in diesen Bereichen zwingend notwendig. Überdies sind Gerätschaften und Behältnisse zum Abtransport angefallenen Pflegematerials auf dem Wasser bereitzuhalten. Der Auftragnehmer muss sich eigenverantwortlich um die Vorhaltung von Booten und entsprechenden Gerätschaften kümmern.
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung