TED·538330-2026·Schließt in 35 Tagen

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Schulen

Brandenburg
Potsdam, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
IT-DienstleistungenTechnische DienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenElektropruefungDguv V4SchulbauWartungOeffentliche VerwaltungGefaehrdungsbeurteilung
Auftragswert
~€280k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt die jährliche Prüfung von ca. 35.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in 27 schulischen Einrichtungen aus. Der Auftrag umfasst neben der sicherheitstechnischen Prüfung nach DGUV V4 auch die Dokumentation sowie die Durchführung kleinerer Reparaturen. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von 730 Tagen ausgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1. Allgemeines Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V4 für 27 schulische Einrichtungen des städtischen Schulträgers. Entspricht die angebotene Dienstleistung nicht den genannten technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung, hat der Bieter in seinem Angebot dem Auftraggeber (AG) mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. 2. Mengenangaben Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an 27 schulischen Einrichtungen. Die Menge an ortsveränderlichen Geräten zur Prüfung wird jährlich auf ca. 35.000 Geräte geschätzt. Bei den v. g. Mengen an zu überprüfenden ortsveränderlichen Geräten handelt es sich um Schätzungen des Auftraggebers. Diese beruhen auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und dienen darüber hinaus zur Orientierung für den Auftragnehmer (AN). 3. Angebotspreis und Vergütung Bei dem angebotenen Einzelpreis handelt es sich um einen Festpreis, der für die gesamte Laufzeit des Vertrags gilt. Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der nachgewiesenen und tatsächlich einmal jährlich geprüften Geräte. 4. Leistungsinhalt a) Inhalt der Prüfung Prüfung aller zum Zeitpunkt der Prüfung bereitstehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einschließlich Anschlussleitungen und Verbindungen aller Schutzklassen in 27 Schulen/Einrichtungen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht Schulen). Zum Prüfumfang gem. DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (oder gleichwertig) gehören: Sichtprüfung mit folgenden Inhalten: - Schäden an Gehäusen - Mängel an Anschlussleitungen - Mangelerscheinungen am Biegeschutz oder Zugentlastungen der Anschlussleitungen - Anzeichen von Überlastung, unsachgemäßem Gebrauch oder unzulässiger Eingriffe und Änderungen - Ordnungsgemäßer Zustand von Abdeckungen - Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion - Vorhandensein und Zustand erforderlicher Luftfilter und Kühlöffnungen - Einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen Messvorgang mit folgenden Inhalten: - Prüfung von Widerstand bzw. Durchgängigkeit der Schutzleiter - Nachweis des Isolationswiderstandes (entsprechend der Schutzklasse bei geschlossenen Schaltern) - Messen des Ersatzableitstromes - Messen des Schutzleiter- oder Differenzstromes und des Berührungsstromes - Überprüfung der Grenzwerte bei Schutzkleinspannung Durchführung und Dokumentation einer Funktionsprüfung: - Anbringen einer "E-Check"-Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins (Termin der Wiederholungsprüfung). Prüffristen gem. Gefährdungsbeurteilung in Anlehnung an GUV-I 8524 - Erstellung eines Prüfberichtes und Protokollierung der einzelnen Messergebnisse - Durchführung von Kleinreparaturen an Leitungen und Stecker: Aderendhülsen pressen, Zugentlastungen nachsetzen, Schuko-Stecker und/oder Kupplung wechseln. Das Material ist hierfür von dem Auftragnehmer zu stellen und einzukalkulieren - Protokollierung und Aussonderung elektronische Betriebsmittel, die technische Defekte aufweisen Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und auf den Betriebsmitteln dauerhaft anzubringen. Die Kosten für Aufkleber sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Bei Betriebsmitteln, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, ist vom AN eine geeignete Kennzeichnung zu wählen (z. B. Kabelmarkierer, Kabelbinder mit Beschriftungsfeld etc.). Geräte, die die Prüfung nicht bestanden haben, sind mit einem roten großen Aufkleber (Sperraufkleber) mit Beschriftung am Anschlussstecker zu versehen, um zu kennzeichnen, dass dieses Gerät nicht mehr betriebssicher ist. Die roten Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis entsprechend mit einzukalkulieren. Die defekten Geräte sind dem Hausmeister zu übergeben. Dem AG ist ein Prüfprotokoll inkl. Mängelliste 1x jährlich digital zur Verfügung zu stellen, das als Anlage der Rechnung beizulegen ist. Der AG entscheidet über das weitere Verfahren der defekten Geräte (Reparatur, Entsorgung etc.). Oben nicht aufgeführte Reparaturen und die Entsorgung sind nicht Bestandteil des Vertrags. Weiterführende Beschreibung des Leistungsinhaltes (Durchführungszeitraum und Prüfintervall sowie einzusetzendes Prüfpersonal) unter "Beschreibung der Beschaffung"

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Potsdam sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Sicherheitsprüfung elektrischer Geräte in 27 Schulen. Dabei geht es um etwa 35.000 Geräte pro Jahr, wie zum Beispiel Computer, Drucker oder Laborgeräte, die auf ihre Betriebssicherheit hin untersucht werden müssen. Neben der eigentlichen Prüfung gehören auch das Anbringen von Prüfplaketten, die digitale Dokumentation der Ergebnisse und kleine Reparaturen, wie das Austauschen von Steckern, zum Leistungsumfang. Die Arbeiten sollen während des laufenden Schulbetriebs oder in den Ferien durchgeführt werden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
  • Einreichung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV als Alternative möglich

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen

b) Durchführungszeitraum und Prüfintervall Die Prüfungen sind einmal pro Kalenderjahr in den jeweiligen Einrichtungen auszuführen und jeweils bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abzuschließen. Ausnahme hierbei ist die Förder- und Beratungsstelle. Diese ist alle zwei Jahre zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgen während des laufenden Schulbetriebs (Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr, Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr) oder nach Vereinbarung (innerhalb der Schulferien). Durch den Unterrichtsbetrieb kommt es meist zu einem nicht kontinuierlichen Prüfungsablauf. Wartezeiten sind einzukalkulieren; diese werden nicht gesondert vergütet. Die zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind im Gebrauch und durch das Prüfpersonal auszustecken, zu prüfen und dann wieder, wie vorgefunden einzustecken. Damit die Ausführung zusammenhängend ausgeführt werden kann, ist es notwendig einen Termin pro zu prüfender Einrichtung grundsätzlich vier Wochen im Voraus mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen und auch dem AG elektronisch mitzuteilen. Ausnahmen hiervon sind in gemeinsamer Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner zu treffen. Das prüfende Personal des AN begeht das Gebäude und prüft jede Etage separat und systematisch. Elektrogeräte, die sich zum Zeitpunkt der Prüfung in Schränken, Rollcontainern u. ä. befinden, werden nicht geprüft. c) Eingesetztes Prüfpersonal Die von dem AN eingesetzten Prüferinnen und Prüfer müssen befähigte Personen gemäß Definition der DGUV V4 203-071 sein. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) mit dem Nachweis als befähigte Person dürfen Wiederholungsprüfungen durchführen, sofern Sie unter Aufsicht einer Elektrofachkraft des AN stehen. Der AN wird im Rahmen seiner Leistungserbringung in den Schulen unweigerlich direkt oder indirekt mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Vor diesem Hintergrund versichert der AN, dass er sich von allen Mitarbeitenden, die er im Rahmen der gegenständlichen Leistung zum Einsatz bringt, ein jährlich aktuelles ("erweitertes") Führungszeugnis gemäß § 30 Abs.1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) (alternativ gleichwertige Registerauszüge anderer Länder) vorlegen lässt und prüft. Der AN stellt sicher, dass er grundsätzlich nur Mitarbeitende zum Einsatz bringt, die frei von Einträgen im erweiterten Führungszeugnis sind. Wenn der AN beabsichtigt, Mitarbeitende mit Einträgen im erweiterten Führungszeugnis zum Einsatz zu bringen, ist dies vorher mit dem AG, unter Einsichtnahme in die jeweiligen Führungszeugnisse, abzustimmen. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Nach Auftragserteilung sind Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Prüfpersonals und die Führungszeugnisse vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Zudem übermittelt der AN dem AG eine Liste aller Mitarbeitenden, die an den Prüfungen in den Schulen/Einrichtungen vor Ort beteiligt sein werden. Bei Änderungen an dieser Mitarbeitendenliste ist dem AG eine aktualisierte Liste mindestens 10 Tage vor Wirksamkeit mitzuteilen. Der AN legt dem AG auch für neu eingesetzte Mitarbeitende unaufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis mit dem Ergebnis "ohne Einträge" vor.

CPV 71630000, 71631000Frist 7. Sept. 2026730 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Gewertet wird der Gesamtpreis brutto gemäß Preisblatt.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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