Überprüfung der Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten und mobiler Anwendungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.08.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.07.2024
- CPV-Codes
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- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie (72222100)
- Website-Gestaltung (72413000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 438065-2024
- Verfahrensnummer
- d9d77418-0581-4f7a-9420-bfb79f173f7e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Finanzministerium in Erfurt, beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die Leistungen sollen vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 erbracht werden; die Ausschreibung ist der Region Erfurt zugeordnet.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Überprüfung der Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf ihre Barrierefreiheit im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Überprüfung der Webseiten öffentlicher Stellen
Rahmenvereinbarung über die Überprüfung der Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf ihre Barrierefreiheit im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028.
Frist: 22.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Nachforderung von Unterlagen gem. §56 Abs. 2 VgV möglich.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Nachforderung von Unterlagen gem. §56 Abs. 2 VgV möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 726132-2024
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