Übernahme und Verwertung von Restabfall (26.000 Mg/Jahr)

Was wird ausgeschrieben
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel schreibt die Entsorgung und Verwertung von jährlich ca. 26.000 Tonnen Restabfall aus. Der Auftrag umfasst die logistische Übernahme sowie die thermische oder stoffliche Verwertung des Materials. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots, wobei neben dem Preis auch CO2-Emissionen beim Transport bewertet werden.
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Übernahme und Verwertung von Restabfall (26.000 Mg) für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eife
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von jährlich rund 26.000 Tonnen Restabfall. Das bedeutet, dass das Unternehmen den anfallenden Müll übernehmen und fachgerecht verwerten muss, etwa durch Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage oder andere Entsorgungsverfahren. Ein besonderes Kriterium bei der Auswahl des Anbieters ist der CO2-Ausstoß der Transportfahrzeuge, der als sogenannter Preismalus in die Bewertung einfließt – wer also klimafreundlicher transportiert, hat bessere Chancen. Der Auftrag richtet sich an Entsorgungsunternehmen, die über entsprechende Kapazitäten zur Verwertung verfügen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder einer Liquidation
- Bestätigung zur Einhaltung oder Nichtanwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre /n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet. Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen.
Aufteilung in Lose
1 LotÜbernahme und Verwertung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel in einem Umfang von ca. 26.000 Mg pro Jahr.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
siehe Vergabeunterlagen Block A Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei neben den Angebotspreisen auch ein Preismalus für den CO2-Ausstoß im Rahmen der Transporte bei der Wertung der Angebote berücksichtigt wird.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung