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Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in Göttingen

Niedersachsen
Göttingen, Germany·Veröffentlicht 28. Juli 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftEntsorgungAbfallwirtschaftRecyclingOeffentliche VerwaltungKommunale Dienstleistung
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Göttinger Entsorgungsbetriebe suchen einen Dienstleister für die Übernahme, Vermarktung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Stadtgebiet Göttingen. Der Auftrag umfasst die Entsorgung der PPK-Fraktion aus Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die fachgerechte Entsorgung von Störstoffen. Die Laufzeit und das Volumen sind auf eine kontinuierliche Entsorgungssicherheit ausgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Übernahme und die Verwertung der vom öffentlich-rechtlichen Entsorger eingesammelten Papier, Pappe und Kartonagen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben im Stadtgebiete der Stadt Göttingen. - Übernahme der erfassten PPK-Fraktion, - Verwertung der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage, - Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Bestimmungen, - Mengenmeldung, - Dokumentation der Verwertung

VergabeHero-Einschätzung

Die Göttinger Entsorgungsbetriebe beauftragen ein Unternehmen mit der Entsorgung und Verwertung von Altpapier, Pappe und Kartonagen, die im Stadtgebiet Göttingen gesammelt werden. Der Auftragnehmer übernimmt die gesammelten Mengen, führt sie einer zugelassenen Verwertungsanlage zu und kümmert sich um die Dokumentation sowie die Entsorgung von nicht verwertbaren Reststoffen. Da es sich um eine kommunale Aufgabe handelt, müssen Bieter ihre Zuverlässigkeit und Eignung durch entsprechende Nachweise oder Präqualifizierungen belegen. Der Auftrag richtet sich an Entsorgungsfachbetriebe, die über die notwendigen Kapazitäten für die stoffliche Verwertung verfügen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärung zur Eignung
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
  • Nachweise für Unterauftragnehmer (Verpflichtungserklärungen)
  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug auf Verlangen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Das Nachforderungs/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen

Der Auftraggeber (AG) ist als öffentlich–rechtlicher Entsorgungsträger mit der Wahrnehmung aller Aufgaben der Abfallentsorgung im Gebiet der Stadt Göttingen betraut; dazu gehört die Erfassung und Verwertung der getrennt gesammelten PPK-Fraktion (Papier/Pappe/Kartonagen) zu ihren Aufgaben. Die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Organisation der Sammlung erfolgt in ihrer Zuständigkeit. Bei der zu übernehmenden PPK-Fraktion handelt es sich ein Gemisch aus Papier, Pappe und Kartonagen einschließlich Transport-, Verkaufs- und Umschlagsverpackungen (Haushaltssammelware). Die PPK-Fraktion wird durch den AG unsortiert erfasst und unsortiert in loser Schüttung übergeben. Es handelt sich laut Abfallverzeichnisverordnung (AVV) um die Abfallschlüsselnummern 15 01 01 und 20 01 01. Der AG setzt zur Erfassung der PPK-Fraktion (AVV-Nr. 20 01 01) aus Haushalten und dem angebundenen Gewerbe, Hol- und Bringsysteme ein. Neben der Erfassung über die blaue Papiertonne (120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-MGB) wird Altpapier über Bündelsammlungen (Vereine, Kirchen, Feuerwehren und Verbände), die Containerabfuhr, den Recyclinghof und in Einzelfällen gegebenenfalls durch beauftragte Dritte erfasst. Im Jahr 2023 wurden 7.145 Mg, im Jahr 2024 6.926 Mg und im Jahr 2025 6.508 Mg erfasst. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 (01.01.26 bis 31.06.26) wurden insgesamt 3.214 Mg erfasst. Sechs Duale Systeme haben ihren Herausgabeanspruch nach 22 Abs. 4 Satz 7 VerpackG geltend gemacht, die übrigen Systeme haben der gemeinsamen Verwertung zugestimmt. Die zu erwartende Jahresgesamtmenge 2026/2027 von ca. 6.500 Mg beinhaltet die Verpackungsmengen der Dualen Systeme. Der Anteil dieser sechs Systeme (Herausgabeanspruch) an der Gesamtjahresmenge von ca. 6.500 Mg beträgt ca. 1.335 Mg. Die durch den zukünftigen Auftragnehmer zur übernehmenden und zu verwertenden Menge an Altpapier reduziert sich somit auf ca. 5.165 Mg/Jahr. Die Unterscheidung zwischen dem „hoheitlichen Anteil“ und dem „Verpackungsanteil“ dient ausschließlich der klaren Abgrenzung hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten. Die Erfassung der PPK-Fraktion durch den Auftraggeber erfolgt vor allem durch Pressmüllfahrzeuge, jedoch teilweise auch mit anderen Kommunalfahrzeugen. Die durchschnittliche arbeitstägliche Erfassungsmenge, inklusive der Menge der dualen Systeme, lag im Jahr 2025 bei rund 21,99 Mg pro Tag auf Basis von 262 Abfuhrtagen, die maximale Tagesmenge bei rund 42 Mg pro Tag an einigen wenigen Tagen im Jahr. Nach Feiertagen, welche auf Werktagen (Montag – Freitag) liegen, wird nachgefahren. Nur der Karfreitag wird vorgefahren. Veränderungen im Papieraufkommen, z.B. durch Steigerung der gewerblichen Sammelaktivitäten privater Entsorger, liegen nicht im Einflussbereich des AG. Die Leistungen der Altpapierverwertung im Bereich der Stadt Göttingen werden folgendermaßen zusammengefasst: • Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz, der im Stadtgebiet Göttingen liegen muss. Alternativ kann auch der Umschlagplatz des AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsbühl. Herausgabe bestimmter Mengen an die dualen Systembetreiber, welche die Herausgabe gemeldet haben. • Verwertung der von der AG übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage. Die im Vorfeld ggf. anstehende Aufbereitung und/oder Konfektionierung der PPK-Fraktion ist vertraglich nicht gefordert und steht im freien Ermessen des Auftragnehmers. • Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Forderungen, welche für die jeweiligen Standorte der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) zu Grunde liegen. • Mengenmeldung gegenüber den beteiligten dualen Systemen durch den Auftragnehmer. • Dokumentation der Vermarktung bzw. Verwertung und monatlicher Mengennachweis gegenüber der AG.

CPV 90514000Frist 1. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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