Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Was wird ausgeschrieben
Der Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald schreibt die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Odenwaldkreis aus. Das Auftragsvolumen umfasst ca. 3.700 Tonnen PPK pro Jahr. Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
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Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Odenwaldkreis
Der Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald vergibt die Dienstleistung zur Einsammlung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem gesamten Odenwaldkreis in Hessen. Pro Jahr werden rund 3.700 Tonnen PPK eingesammelt und recycelt. Bieter müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß bezahlt wurden und kein Insolvenzverfahren läuft. Zusätzlich ist die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nachzuweisen – entweder die Erfüllung der Sorgfaltspflichten oder die Bestätigung, dass das Gesetz nicht anwendbar ist. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuer- und Sozialversicherungszahlungen
- Nachweis kein Insolvenzverfahren oder Liquidation
- Einhaltung oder Nachweis zur Anwendbarkeit des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Nachweis zur Zuverlässigkeit bei Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse ab-gelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet . Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen
Aufteilung in Lose
1 LotÜbernahme und Verwertung von ca. 3.700 Mg Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Odenwaldkreis
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung