Übernahme und Verwertung von Bioabfällen im Landkreis und Landeshauptstadt München
Das Landratsamt München vergibt die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Bioabfällen für den Landkreis München und die Landeshauptstadt München. Der Vertrag läuft drei Jahre (01.01.2027 bis 31.12.2029) mit zwei möglichen Verlängerungen um jeweils ein Jahr. Die Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt: Los 1a (südliche Gemeinden), Los 1b (östliche Gemeinden und Teilbereiche der Landeshauptstadt mit ca. 3.700 Mg/a) und Los 4 (nördliche Gemeinden).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden - Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung - Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung -Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
- Verpflichtungserklärung zu Mindestarbeitsbedingungen nach MiLoG, AEntG und AGG
- Nachweis der fachlichen Eignung für Bioabfallentsorgung und -verwertung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Nachweis eventueller Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- - - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB - - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB - - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 - - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB - - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2 - - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB - - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, nicht in der Lage, erforderlichen Unterlagen vorzulegen: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB --- Versuch, Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, Versuch, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile entstehen, fahrlässige oder vorsätzliche Übermittlung von irreführenden Informationen die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Eine Erklärung darüber, ob Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen ist als Eigenerklärung abzugeben (siehe Formular 10 und 11 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu). Für den Fall, dass solche Gründe vorliegen, kann ggf. auf einem gesonderten Blatt zu zwischenzeitlich ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB vorgetragen werden. Eine Erklärung darüber, dass im Auftragsfalle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Auführung der Leistungen wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs. 1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nr. 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit bezahlt wird, ist als Verpflichtungserklärung (siehe Formular 3 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung anzufordern: - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein, andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - - - - Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht. Wertungsrelevante Angaben v.a in Formular 8 (z.B. zur Qualität der Verwertung oder zu Transportentfernungen) können nicht nachgefordert werden.
Das Entsorgungsgebiet von Los 1a umfasst die Gemeinden Baierbrunn, Grünwald, Oberhaching, Pullach i. Isartal, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen und den ZVMSO (Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg, Putzbrunn) des Landkreisgebiets München.
Das Entsorgungsgebiet von Los 1b umfasst die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ottobrunn und Unterhaching des Landkreisgebiets München und Teile der Landeshauptstadt München (für eine mit dem Landkreis vereinbarte Jahresmenge von voraussichtlich ca. 3700 Mg/a)
Das Entsorgungsgebiet von Los 4 umfasst die Gemeinden Aschheim, Garching, Ismaning, Kirchheim b. München, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterschleißheim des Landkreisgebiets München.
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- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung