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Entsorgung und Verwertung von Bau-, Abbruch- und Verpackungsabfällen in Gelsenkirchen

Nordrhein-Westfalen
Gelsenkirchen, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftEntsorgungAbfallwirtschaftBauabfaelleKommunale DienstleistungRecycling
Auftragswert
~€900k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

GELSENDIENSTE schreibt die Übernahme und Verwertung von insgesamt ca. 6.000 Tonnen gemischter Bau-, Abbruch- und Verpackungsabfälle für das Stadtgebiet Gelsenkirchen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose (Nord und Süd) unterteilt und läuft über zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und Transportentfernung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen durch den Auftragnehmer im Auftrag von GELSENDIENSTE als Auftraggeber. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle von Haushaltungen, Kleingewerbebetrieben und verschiedenen Baustellen im Stadtgebiet Gelsenkirchen, darunter auch an zwei Wertstoffhöfen, ein. Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 (zzgl. Verlängerungsoption bis 31.12.2029) Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029, d. h. einschließlich des Optionsjahres, mit insgesamt ca. 6.000 t angenommen.

VergabeHero-Einschätzung

Der kommunale Entsorger GELSENDIENSTE sucht einen Partner für die fachgerechte Entsorgung und Verwertung von Bau- und Verpackungsabfällen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Leistung ist in zwei geografische Lose (Nord und Süd) aufgeteilt, wobei insgesamt etwa 6.000 Tonnen Abfall über einen Zeitraum von zwei Jahren anfallen, mit der Option auf eine Verlängerung um ein drittes Jahr. Bieter müssen ihre Standorte innerhalb eines Radius von 25 Kilometern haben, da die Transportentfernung neben dem Preis ein wesentliches Zuschlagskriterium darstellt. Der Auftrag richtet sich an Entsorgungsunternehmen, die über entsprechende Kapazitäten zur schadlosen Verwertung verfügen.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Nord

GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen (AVV-Nr. 170904, 150106). Für die ausgeschriebene Leistung werden 2 Lose vergeben: - Los 1: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Nord | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr) - Los 2: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Süd | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr)

CPV 90500000Frist 1. Sept. 2026
LOT-0002Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Süd

GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen (AVV-Nr. 170904, 150106). Für die ausgeschriebene Leistung werden 2 Lose vergeben: - Los 1: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Nord | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr) - Los 2: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Süd | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr)

CPV 90500000Frist 1. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • cost

    Das (nicht auszuschließende) Angebot mit der niedrigsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 70 Punkte. Angebote mit einem höheren Preis erhalten einen Punktwert anhand folgender Formel: P(Angebot) = 70 - [(V(Angebot) - V(Min)) / V(Min)] × 70 Ergibt die Formel einen negativen Punktwert, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | V(Min) = niedrigste Gesamt-Netto-Wertungssumme | V(Angebot) = Gesamt-Netto-Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die Gesamt-Netto-Wertungssumme ergibt sich aus dem Angebotsvorblatt und umfasst ausschließlich die vom Bieter kalkulierten Verwertungspreise (EP netto × Menge) über alle Vertragsjahre. Der vom Auftraggeber einheitlich vorgegebene BEHG-Zuschlag ist nicht Bestandteil der Preiswertung; er ist von allen Bietern unverändert zu übernehmen, für alle Angebote identisch und wird ausschließlich in der Abrechnung berücksichtigt. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (BEHG) und dem Angebotsvorblatt (BEHG-Zuschlag).

    70%
  • cost

    Die Bewertung der Entfernung erfolgt anhand einer linearen Punkteskala über den zulässigen Entfernungsradius von 25 km. Maßgeblich ist die einfache Fahrtstrecke (Hinweg) in Kilometern nach google.maps, ausgehend von dem in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los festgelegten Bezugspunkt bis zur Übernahmeanlage. Gibt der Bieter für ein Los mehrere Anlagen an, ist die Anlage maßgeblich, an der die Abfälle regelmäßig zuerst übernommen werden; sie ist im Angebotsvorblatt als solche zu kennzeichnen. Eine Entfernung von 0 km erhält den Höchstpunktwert von 30 Punkten; eine Entfernung von 25 km erhält 0 Punkte. Der Punktwert wird anhand folgender Formel ermittelt: P(Angebot) = 30 × (25 - E(Angebot)) / 25 Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | E(Angebot) = Entfernung des zu bewertenden Angebots in km (Fahrtstrecke gemäß google.maps).

    30%
  • cost

    Das (nicht auszuschließende) Angebot mit der niedrigsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 70 Punkte. Angebote mit einem höheren Preis erhalten einen Punktwert anhand folgender Formel: P(Angebot) = 70 - [(V(Angebot) - V(Min)) / V(Min)] × 70 Ergibt die Formel einen negativen Punktwert, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | V(Min) = niedrigste Gesamt-Netto-Wertungssumme | V(Angebot) = Gesamt-Netto-Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die Gesamt-Netto-Wertungssumme ergibt sich aus dem Angebotsvorblatt und umfasst ausschließlich die vom Bieter kalkulierten Verwertungspreise (EP netto × Menge) über alle Vertragsjahre. Der vom Auftraggeber einheitlich vorgegebene BEHG-Zuschlag ist nicht Bestandteil der Preiswertung; er ist von allen Bietern unverändert zu übernehmen, für alle Angebote identisch und wird ausschließlich in der Abrechnung berücksichtigt. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (BEHG) und dem Angebotsvorblatt (BEHG-Zuschlag).

    70%
  • cost

    Die Bewertung der Entfernung erfolgt anhand einer linearen Punkteskala über den zulässigen Entfernungsradius von 25 km. Maßgeblich ist die einfache Fahrtstrecke (Hinweg) in Kilometern nach google.maps, ausgehend von dem in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los festgelegten Bezugspunkt bis zur Übernahmeanlage. Gibt der Bieter für ein Los mehrere Anlagen an, ist die Anlage maßgeblich, an der die Abfälle regelmäßig zuerst übernommen werden; sie ist im Angebotsvorblatt als solche zu kennzeichnen. Eine Entfernung von 0 km erhält den Höchstpunktwert von 30 Punkten; eine Entfernung von 25 km erhält 0 Punkte. Der Punktwert wird anhand folgender Formel ermittelt: P(Angebot) = 30 × (25 - E(Angebot)) / 25 Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | E(Angebot) = Entfernung des zu bewertenden Angebots in km (Fahrtstrecke gemäß google.maps).

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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