Übernahme und Verwertung von Altpapier aus den Landkreisen Enzkreis, Esslingen und Göppingen
Was wird ausgeschrieben
Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von Altpapier aus drei Landkreisen in Baden-Württemberg (Enzkreis, Esslingen, Göppingen) einschließlich des Transports zur Verwertungsanlage. Das Gesamtvolumen beträgt 36.600 Tonnen pro Jahr, aufgeteilt auf vier Lose. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis (100 %). Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von Altpapier aus den Landkreisen Enzkreis, Esslingen und Göppingen, einschließlich des Transports zur Verwertungsanlage. Altpapier ist der kommunale Anteil an Papier, Pappe, Kartonagen sowie der Anteil an Verkaufsverpackungen, sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen vergibt die Dienstleistung zur Übernahme und Verwertung von Altpapier aus drei Landkreisen in Baden-Württemberg. Jährlich werden insgesamt 36.600 Tonnen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) eingesammelt und zur Verwertungsanlage transportiert. Der Auftrag ist in vier Lose aufgeteilt: Enzkreis (9.700 t/a), Esslingen in zwei Losen (je 12.000 t/a) und Göppingen (2.900 t/a). Die Zuschlagsentscheidung erfolgt allein nach dem niedrigsten Preis. Bieter müssen ihre Eignung gemäß VgV nachweisen und dürfen keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für Abfallentsorgung
- Eignung gemäß VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB
- Nachweis vergleichbarer Referenzleistungen im Bereich Altpapierverwertung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 GWB genannten Tatbestände Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
4 LoteDie Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von Altpapier, einschließlich des Transports zur Verwertungsanlage. Altpapier ist der kommunale Anteil an Papier, Pappe, Kartonagen sowie der Anteil an Verkaufsverpackungen, sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt.
Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von Altpapier, einschließlich des Transports zur Verwertungsanlage. Altpapier ist der kommunale Anteil an Papier, Pappe, Kartonagen sowie der Anteil an Verkaufsverpackungen, sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt.
Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von Altpapier, einschließlich des Transports zur Verwertungsanlage. Altpapier ist der kommunale Anteil an Papier, Pappe, Kartonagen sowie der Anteil an Verkaufsverpackungen, sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt.
Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von Altpapier, einschließlich des Transports zur Verwertungsanlage. Altpapier ist der kommunale Anteil an Papier, Pappe, Kartonagen sowie der Anteil an Verkaufsverpackungen, sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price
Preis 100 % Für die preisliche Angebotswertung wird gemäß den Anhängen 1/1 bis 1/4 zum Angebotsformular das ermittelbare Entgelt (netto) und die ermittelbare Vergütung (netto) pro Jahr auf der Grundlage des angebotenen Entgeltes/der angebotenen Vergütung pro Mengeneinheit (Spalte 3) und der dargestellten (Auswertungs-)mengen (Spalte 4) berücksichtigt. Die Bieter haben die Möglichkeit, Preiszuschläge für mehrere Lose für eine für sie frei wählbare Loskombination anzubieten. Die Loskombination kann alle fünf Lose gleichzeitig oder zwei, drei oder vier (vom Bieter auszuwählende) Lose betreffen. Im Anhang 2 zum Angebotsformular ist der Preiszuschlag in EUR pro t für die gewählte Loskombination anzugeben. Ein Bieter erhält den Zuschlag für eine mit einem Preiszuschlag angebotene Loskombination, wenn diese insgesamt die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Es ist nicht erforderlich, dass die mit einem Preiszuschlag angebotenen Lose in allen Einzellosen der Loskombination jeweils das wirtschaftlichste Angebot darstellen.
- price
Preis 100 % Für die preisliche Angebotswertung wird gemäß den Anhängen 1/1 bis 1/4 zum Angebotsformular das ermittelbare Entgelt (netto) und die ermittelbare Vergütung (netto) pro Jahr auf der Grundlage des angebotenen Entgeltes/der angebotenen Vergütung pro Mengeneinheit (Spalte 3) und der dargestellten (Auswertungs-)mengen (Spalte 4) berücksichtigt. Die Bieter haben die Möglichkeit, Preiszuschläge für mehrere Lose für eine für sie frei wählbare Loskombination anzubieten. Die Loskombination kann alle fünf Lose gleichzeitig oder zwei, drei oder vier (vom Bieter auszuwählende) Lose betreffen. Im Anhang 2 zum Angebotsformular ist der Preiszuschlag in EUR pro t für die gewählte Loskombination anzugeben. Ein Bieter erhält den Zuschlag für eine mit einem Preiszuschlag angebotene Loskombination, wenn diese insgesamt die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Es ist nicht erforderlich, dass die mit einem Preiszuschlag angebotenen Lose in allen Einzellosen der Loskombination jeweils das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Die Lose 2a und 2b (Anhänge 1/2 und 1/3 zum Angebotsformular) sind jeweils gleichartig. Um zu verhindern, dass z.B. mehrere Bieter Angebote für das Los 2a abgeben, jedoch kein Bieter Angebote für das Los 2b abgibt und daher Los 2a nicht bezuschlagt werden könnte, gilt folgende Regelung: Es ist ohne Belang, für welches Los der Bieter zu den gleichartigen Losen angeboten hat, sondern die Angebote werden auf alle gleichartigen Lose bezogen. Die Zuschläge werden so erteilt, dass für den Auftraggeber das wirtschaftlichste Ergebnis für alle Lose erzielt wird.
- price
Preis 100 % Für die preisliche Angebotswertung wird gemäß den Anhängen 1/1 bis 1/4 zum Angebotsformular das ermittelbare Entgelt (netto) und die ermittelbare Vergütung (netto) pro Jahr auf der Grundlage des angebotenen Entgeltes/der angebotenen Vergütung pro Mengeneinheit (Spalte 3) und der dargestellten (Auswertungs-)mengen (Spalte 4) berücksichtigt. Die Bieter haben die Möglichkeit, Preiszuschläge für mehrere Lose für eine für sie frei wählbare Loskombination anzubieten. Die Loskombination kann alle fünf Lose gleichzeitig oder zwei, drei oder vier (vom Bieter auszuwählende) Lose betreffen. Im Anhang 2 zum Angebotsformular ist der Preiszuschlag in EUR pro t für die gewählte Loskombination anzugeben. Ein Bieter erhält den Zuschlag für eine mit einem Preiszuschlag angebotene Loskombination, wenn diese insgesamt die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Es ist nicht erforderlich, dass die mit einem Preiszuschlag angebotenen Lose in allen Einzellosen der Loskombination jeweils das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Die Lose 2a und 2b (Anhänge 1/2 und 1/3 zum Angebotsformular) sind jeweils gleichartig. Um zu verhindern, dass z.B. mehrere Bieter Angebote für das Los 2a abgeben, jedoch kein Bieter Angebote für das Los 2b abgibt und daher Los 2a nicht bezuschlagt werden könnte, gilt folgende Regelung: Es ist ohne Belang, für welches Los der Bieter zu den gleichartigen Losen angeboten hat, sondern die Angebote werden auf alle gleichartigen Lose bezogen. Die Zuschläge werden so erteilt, dass für den Auftraggeber das wirtschaftlichste Ergebnis für alle Lose erzielt wird.
- price
Preis 100 % Für die preisliche Angebotswertung wird gemäß den Anhängen 1/1 bis 1/4 zum Angebotsformular das ermittelbare Entgelt (netto) und die ermittelbare Vergütung (netto) pro Jahr auf der Grundlage des angebotenen Entgeltes/der angebotenen Vergütung pro Mengeneinheit (Spalte 3) und der dargestellten (Auswertungs-)mengen (Spalte 4) berücksichtigt. Die Bieter haben die Möglichkeit, Preiszuschläge für mehrere Lose für eine für sie frei wählbare Loskombination anzubieten. Die Loskombination kann alle fünf Lose gleichzeitig oder zwei, drei oder vier (vom Bieter auszuwählende) Lose betreffen. Im Anhang 2 zum Angebotsformular ist der Preiszuschlag in EUR pro t für die gewählte Loskombination anzugeben. Ein Bieter erhält den Zuschlag für eine mit einem Preiszuschlag angebotene Loskombination, wenn diese insgesamt die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Es ist nicht erforderlich, dass die mit einem Preiszuschlag angebotenen Lose in allen Einzellosen der Loskombination jeweils das wirtschaftlichste Angebot darstellen.
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Apr. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung