Übernahme, Transport und Entsorgung von Schwerstoffen aus MBA sowie Sieb- und Rechengut aus Zentralklärwerk
Was wird ausgeschrieben
Die Hansestadt Lübeck schreibt die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Schwerstoffen aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk aus. Die anfallenden Abfälle werden dem AVV-Abfallschlüssel 19 12 12 zugeordnet. Die Vergabe erfolgt an das Angebot mit dem niedrigsten Preis über die gesamte Vertragslaufzeit. Ein Los umfasst sämtliche Leistungen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck.
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck suchen ein Unternehmen, das Schwerstoffe aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) sowie Sieb- und Rechengut aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck übernimmt, transportiert und entsorgt. Bei den Schwerstoffen handelt es sich um Abfälle aus der Restabfallbehandlung, die dem Abfallschlüssel 19 12 12 zugeordnet sind; das Sieb- und Rechengut fällt bei der Abwasserreinigung an. Der Auftrag wird an den günstigsten Bieter vergeben, wobei die genaue Vertragslaufzeit und Menge nicht näher spezifiziert sind. Bewerber müssen entsprechende Nachweise zur Fachkunde und Eignung im Bereich der Abfallentsorgung vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Fachkunde im Bereich Abfallentsorgung
- Nachweis der Befähigung zur Übernahme und zum Transport von Abfällen gemäß Abfallrecht
- Eignung als Entsorgungsfachbetrieb oder vergleichbare Qualifikation
- Nachweis geeigneter Transportkapazitäten für gefährliche Abfälle
- Referenzen im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bieter aufzufordern, fehlen-de, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzu-reichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist - mit Ausnahme von Preisangaben im Sinne von § 56 Abs. 3 S. 2 VgV - ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotEinerseits handelt es sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um Schwerstoffe, die bei der Behandlung von Restabfall in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage anfallen und nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 12 12 zugeordnet sind. Andererseits handelt es sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um das Sieb- und Rechengut aus der Rechenanlage im Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck. Dieses wird durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck - Sparte Stadtentwässerung an der MBA angeliefert und dem Auftragnehmer zum Transport und zur Entsorgung zusammen mit den Schwerstoffen bereitgestellt. Diese Abfälle sind nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 08 01 zugeordnet. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit eigenen Containern zu erbringen und ausreichend Wechselcontainer auf dem Gelände des Auftraggebers vorzuhalten. Dabei werden die Container im Wechsel unter dem Abwurf der Schwergutverladung gestellt und automatisch befüllt. Der Auftragnehmer hat für die Vorhaltung ausreichender Container zu sorgen. Der Besichtigungstermin (nur möglich im Zeitraum zwischen dem 20. März 2026 und dem 28. April 2026) ist mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck im Vorfeld abzustimmen. Ausschließlich für die Terminvereinbarung können nachfolgende Ansprechpartner kontaktiert werden: Dipl.-Ing. Jürgen Adler Abteilungsleiter Abfallwirtschaft Technik Tel. 0451 70760-540 und Marius Urbanski Sachgebietsleiter MBA Tel. 0451 70760-541
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Das preislich niedrigste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Barwert. Grundlagen für die Barwertermittlung sind die in den Vergabeunterlagen genannten Rahmenbedingungen. Der Barwert bestimmt sich anhand der angebotenen Entgelte, einer Auswertungsmenge in Höhe von ungefähr 3.200 Mg/a bzw. 267 Mg/Monat und unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel.
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung