Überlassung von Leiharbeitnehmern für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht für die Wintersaison 2026/2027 Leiharbeitnehmer zur Unterstützung des Straßenbetriebsdienstes an sechs verschiedenen Standorten in Ostdeutschland. Der Rahmenvertrag umfasst insgesamt 31 Stellen und läuft vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2027. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen, wobei der Gesamtwert auf rund 1,35 Millionen Euro geschätzt wird.
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Rahmenvertrag Überlassung von Leiharbeitnehmern (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027
Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt für den kommenden Winterdienst 2026/2027 zusätzliche Unterstützung durch Leiharbeitnehmer. Diese sollen in verschiedenen Autobahnmeistereien in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen eingesetzt werden, um die Einsatzbereitschaft bei winterlichen Straßenverhältnissen sicherzustellen. Der Auftrag ist in sechs Lose unterteilt, die jeweils eine spezifische Autobahnmeisterei abdecken, wie zum Beispiel Peißen, Leipzig oder Erfurt. Interessierte Personaldienstleister können sich für einzelne oder mehrere dieser Standorte bewerben. Der Vertrag ist zeitlich auf die Wintermonate von November bis März begrenzt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetzen
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bei Bedarf
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bei Bedarf
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
6 LoteZur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Peißen Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 6 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027.
Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Oberröblingen Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 2 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027.
Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Börde Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 11 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027.
Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Plötzkau Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 3 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027.
Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Leipzig Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 6 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027
Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Erfurt Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 3 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung