Überführungs- und Bestattungsleistungen für ordnungsbehördliche Bestattungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.07.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 7
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Bestattungswesens (98370000)
- Bestattungsdienste (98371000)
- Beerdigungs- und Feuerbestattungsdienste (98371100)
- Beerdigungsdienste (98371110)
- Feuerbestattungsdienste (98371120)
- Bestattungsunternehmen (98371200)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 450181-2026
- Verfahrensnummer
- 6e059dcc-4bbc-4964-b706-7c26688772e8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Hamm schreibt eine Rahmenvereinbarung über Überführungs- und Bestattungsleistungen für Personen aus, die im Stadtgebiet Hamm verstorben sind und deren bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden, nicht erreichbar oder nicht zur Bestattung verpflichtet sind. Der Auftrag ist in sieben regionale Bereiche innerhalb Hamms gegliedert und umfasst die Stadtbezirke Bockum-Hövel, Heessen, Mitte, Herringen, Uentrop, Pelkum und Rhynern. Die Angebotsfrist endet am 31. Juli 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen im Stadtgebiet Hamm in einem offenen Verfahren aus.
Leistungen nach Losen (7)
LOT-0001 · Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Bockum-Hövel
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Heessen
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Mitte
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Herringen
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Uentrop
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Pelkum
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Rhynern
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
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Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 596647-2026
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