Baumpflege und Baumfällungen auf städtischen Liegenschaften
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.07.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 12
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- CPV-Codes
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- Fällen von Bäumen (77211400)
- Baumpflege (77211500)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 455107-2026
- Verfahrensnummer
- 06ba78b0-e2ee-44bb-86ac-a4758c483cd4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Hamm schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Pflege städtischer Bäume und erforderliche Baumfällungen aus. Betroffen sind rund 62.200 Bäume im gesamten Stadtgebiet, unter anderem an Straßen, in Grünanlagen, auf Sport- und Spielplätzen, an öffentlichen Gebäuden, Schulen und auf Friedhöfen. Die Leistungen werden in zwölf regional oder nach Liegenschaftsart gegliederten Bereichen vergeben und müssen unter anderem den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) entsprechen. Angebote sind bis zum 8. Juli 2026 einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Pflege städtischer Bäume auf Liegenschaften der Stadt Hamm
Leistungen nach Losen (12)
LOT-0001 · Baumpflege an Straßen im Bezirk Mitte
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Baumpflege an Straßen in den Bezirken Uentrop, Rhynern, Pelkum und Herringen
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Baumpflege an Straßen in den Bezirken Bockum-Hövel und Heessen
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Baumpflege in Grünanlagen im Bezirk Mitte
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Baumpflege in Grünanlagen in den Bezirken Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Baumpflege in Grünanlagen in den Bezirken Bockum-Hövel, Heessen
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Baumpflege auf Sportanlagen
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Baumpflege auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen und Skateranlagen
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Baumpflege an öffentlichen Gebäuden und Parkplätzen
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Baumpflege an Schulen in den Bezirken Mitte, Uentrop, Rhynern und Pelkum
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Baumpflege an Schulen in den Bezirken Heessen, Bockum-Hövel und Herringen
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Baumpflege auf Friedhöfen
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 28.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 748775-2026
- 02.07.2026Berichtigung 1Geänderte Fristen: - Änderung der Angebotsfrist vom 01.07. auf den 08.07.2026 - Änderung des Termins für die Angebotsöffnung vom 01.07. auf den 08.07.2026 Die Angebotsfrist wurde nach Ablauf verschoben, sodass eine erneute Abgabe elektronischer Angebote ermöglicht wurde. Korrigierte Vergabeunterlagen: - Das Dokument "Leistungsbeschreibung_260626" wurde korrigiert und enthält nicht mehr die fehlerhafte Angabe - Das Dokument "Leistungsverzeichnis_260626" wurde korrigiert und enthält nicht mehr die fehlerhafte Angabe - Das Dokument "Einladung_260701" wurde an die neuen Fristen angepasst - Das Dokument "Angebot_260701" wurde an die neuen Fristen angepasst
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