Baumpflege und Baumfällungen auf städtischen Liegenschaften

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.07.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
12
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.05.2026
CPV-Codes
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  • Fällen von Bäumen (77211400)
  • Baumpflege (77211500)
Bekanntmachungsnummer
455107-2026
Verfahrensnummer
06ba78b0-e2ee-44bb-86ac-a4758c483cd4

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Hamm schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Pflege städtischer Bäume und erforderliche Baumfällungen aus. Betroffen sind rund 62.200 Bäume im gesamten Stadtgebiet, unter anderem an Straßen, in Grünanlagen, auf Sport- und Spielplätzen, an öffentlichen Gebäuden, Schulen und auf Friedhöfen. Die Leistungen werden in zwölf regional oder nach Liegenschaftsart gegliederten Bereichen vergeben und müssen unter anderem den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) entsprechen. Angebote sind bis zum 8. Juli 2026 einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Pflege städtischer Bäume auf Liegenschaften der Stadt Hamm

Leistungen nach Losen (12)

  • LOT-0001 · Baumpflege an Straßen im Bezirk Mitte

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Baumpflege an Straßen in den Bezirken Uentrop, Rhynern, Pelkum und Herringen

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Baumpflege an Straßen in den Bezirken Bockum-Hövel und Heessen

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Baumpflege in Grünanlagen im Bezirk Mitte

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Baumpflege in Grünanlagen in den Bezirken Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Baumpflege in Grünanlagen in den Bezirken Bockum-Hövel, Heessen

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Baumpflege auf Sportanlagen

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Baumpflege auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen und Skateranlagen

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Baumpflege an öffentlichen Gebäuden und Parkplätzen

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Baumpflege an Schulen in den Bezirken Mitte, Uentrop, Rhynern und Pelkum

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Baumpflege an Schulen in den Bezirken Heessen, Bockum-Hövel und Herringen

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Baumpflege auf Friedhöfen

    An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

    Frist: 08.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 28.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 748775-2026
  2. 02.07.2026Berichtigung 1Geänderte Fristen: - Änderung der Angebotsfrist vom 01.07. auf den 08.07.2026 - Änderung des Termins für die Angebotsöffnung vom 01.07. auf den 08.07.2026 Die Angebotsfrist wurde nach Ablauf verschoben, sodass eine erneute Abgabe elektronischer Angebote ermöglicht wurde. Korrigierte Vergabeunterlagen: - Das Dokument "Leistungsbeschreibung_260626" wurde korrigiert und enthält nicht mehr die fehlerhafte Angabe - Das Dokument "Leistungsverzeichnis_260626" wurde korrigiert und enthält nicht mehr die fehlerhafte Angabe - Das Dokument "Einladung_260701" wurde an die neuen Fristen angepasst - Das Dokument "Angebot_260701" wurde an die neuen Fristen angepasst

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