Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.08.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen des Bestattungswesens (98370000)
  • Bestattungsdienste (98371000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
438856-2025
Verfahrensnummer
326cbbdf-45c8-47d9-9d94-f8c1b606571f

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Kurzbeschreibung

Das Polizeipräsidium (PP) Duisburg sucht Dienstleistungen zur fachgerechten Bergung von Leichen und Leichenteilen sowie deren Transport in Kühleinrichtungen. Die Leistungen werden im gesamten Stadtgebiet Duisburgs und im Kriminalhauptstellenbereich Duisburg, einschließlich des Kreisgebiets Wesel, in zwei Gebietslosen benötigt; Ziel ist eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Die Angebotsfrist endet am 5. August 2025 um 10:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wird die Dienstleistung der fachgerechten Bergung und des Transports von Leichen und Leichenteilen (im Folgenden Leichen genannt) für das Polizeipräsidium (PP) Duisburg benötigt. Die Leistung ist im Zuständigkeitsbereich des PP Duisburg zu erbringen, also im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Duisburg und dem Kriminalhauptstellenbereich Duisburg für die Leichentransporte im Rahmen der Kriminalhauptstellenzuständigkeit (Kreisgebiet Wesel). Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Vertragspartner/innen.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · rechtsrheinisches Stadtgebiet

    Das Leistungspaket beinhaltet im genannten Zuständigkeitsbereich alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Waldfriedhof Duisburg, Düsseldorfer Straße 601 in 47055 Duisburg oder zum Institut für Rechtsmedizin, Sana Kliniken Wedau, Zu den Rehwiesen 9 in 47055 Duisburg zu transportieren. In Ausnahmefällen sind die Leichen nach Anweisung zu einem anderen Friedhof innerhalb des Stadtgebietes oder einer anderen externen Rechtsmedizin (z.B. Essen, Düsseldorf) zu transportieren. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe und der Rechtsmedizin sind bei deren Nutzung jeweils zu beachten und einzuhalten. Den jeweiligen Aufbewahrungsort legen die eingesetzten Beamten/innen vor Ort fest. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Die Termine werden der Auftragnehmerin mitgeteilt. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen. In Ausnahmefällen hat die Auftragnehmerin die Erbringung der Leistung auch für Lose außerhalb ihres Vertrags zu erbringen. Begründete Mehrkosten werden in dem Fall erstattet.

    Frist: 05.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · linksrheinisches Stadtgebiet

    Das Leistungspaket beinhaltet im genannten Zuständigkeitsbereich alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Waldfriedhof Duisburg, Düsseldorfer Straße 601 in 47055 Duisburg oder zum Institut für Rechtsmedizin, Sana Kliniken Wedau, Zu den Rehwiesen 9 in 47055 Duisburg zu transportieren. In Ausnahmefällen sind die Leichen nach Anweisung zu einem anderen Friedhof innerhalb des Stadtgebietes oder einer anderen externen Rechtsmedizin (z.B. Essen, Düsseldorf) zu transportieren. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe und der Rechtsmedizin sind bei deren Nutzung jeweils zu beachten und einzuhalten. Den jeweiligen Aufbewahrungsort legen die eingesetzten Beamten/innen vor Ort fest. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Die Termine werden der Auftragnehmerin mitgeteilt. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen. In Ausnahmefällen hat die Auftragnehmerin die Erbringung der Leistung auch für Lose außerhalb ihres Vertrags zu erbringen. Begründete Mehrkosten werden in dem Fall erstattet.

    Frist: 05.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 544507-2025

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