Ärztliche Durchführung der zweiten Leichenschau bei Feuerbestattungen und Auslandsbeförderungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen (85120000)
- Dienstleistungen von Arztpraxen (85121000)
- Dienstleistungen von praktischen Ärzten (85121100)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 686185-2026
- Verfahrensnummer
- 7087e799-31b8-45a1-940e-dfb95f227e86
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Essen beauftragt ärztliche Leistungen für die zweite Leichenschau bei Feuerbestattungen sowie vor der Beförderung von Leichen oder Totgeburten ins Ausland. Die Untersuchungen erfolgen für das Gesundheitsamt der Stadt Essen nach den geltenden Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen; ein Leistungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Durchführung der zweiten Leichenschau
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag über die Durchführung der zweiten Leichenschau
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von ärztlichen Leistungen für das Gesundheitsamt der Stadt Essen im Rahmen der zweiten Leichenschau bei Feuerbestattungen gemäß § 15 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) sowie vor der Beförderung einer Leiche oder Totgeburt in das Ausland gemäß § 16 Abs. 5 BestG NRW. Das Gesundheitsamt ist als untere Gesundheitsbehörde gemäß § 15 Abs. 1 BestG NRW dazu verpflichtet, vor jeder Feuerbestattung eine zweite Leichenschau durchzuführen. Mit der Durchführung einer zweiten Leichenschau soll bestätigt werden, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht. Gemäß § 16 Abs. 5 BestG NRW ist vor der Beförderung einer Leiche oder Totgeburt in das Ausland ebenfalls eine ärztliche Untersuchung erforderlich, mit der festgestellt werden soll, ob Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen. Die zweite Leichenschau findet im Krematorium kurz vor der Einäscherung statt. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026| Sonstiges | 105 KB | |
| Formular | 85 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 2,2 MB | |
| Formular | 287 KB | |
| Sonstiges | 29 KB | |
| Sonstiges | 27 KB | |
| Formular | 30 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Formular | 27 KB | |
| Sonstiges | 26 KB | |
| Sonstiges | 26 KB | |
| Anschreiben | 40 KB | |
| Sonstiges | 4 MB | |
| Formular | 26 KB | |
| Sonstiges | 21 KB | |
| Sonstiges | 25 KB | |
| Vertragsbedingungen | 76 KB |
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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