Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.12.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.11.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen des Bestattungswesens (98370000)
  • Bestattungsdienste (98371000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
667148-2024
Verfahrensnummer
28f1589c-5a44-43d6-9ce5-4fbd02d98c9b

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Polizeipräsidium Essen beschafft die fachgerechte Bergung und Beförderung von Leichen und Leichenteilen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen. Die Leistungen werden im gesamten Stadtgebiet von Essen und Mülheim an der Ruhr benötigt und umfassen auch den Transport in eine Kühleinrichtung. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Vertragspartnern geschlossen werden; die Angebotsfrist endet am 10. Dezember 2024 um 11:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wird die Dienstleistung der fachgerechten Bergung und des Transports von Leichen und Leichenteilen (im Folgenden Leichen genannt) für das Polizeipräsidium (PP) Essen benötigt. Die Leistung ist im Zuständigkeitsbereich des PP Essen zu erbringen, also im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Städte Essen und Mülheim an der Ruhr. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Vertragspartner/innen.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Polizeiinspektion 1- Essen Mitte

    Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen, einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Städtischen Friedhof (Krematorium) am Hellweg in Essen bzw. zum Hauptfriedhof in Mülheim an der Ruhr auf der Zeppelinstraße oder in eigene Kühleinrichtungen der Vertragspartner zu transportieren. Dementsprechende Kühleinrichtungen sind durch die Vertragspartner vorzuhalten. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe sind jeweils zu beachten und einzuhalten. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin Essen bzw. zur Rechtsmedizin Duisburg zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen.

    Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Polizeiinspektion 2- Essen Süd

    Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen, einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Städtischen Friedhof (Krematorium) am Hellweg in Essen bzw. zum Hauptfriedhof in Mülheim an der Ruhr auf der Zeppelinstraße oder in eigene Kühleinrichtungen der Vertragspartner zu transportieren. Dementsprechende Kühleinrichtungen sind durch die Vertragspartner vorzuhalten. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe sind jeweils zu beachten und einzuhalten. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin Essen bzw. zur Rechtsmedizin Duisburg zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen.

    Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Polizeiinspektion 3- Essen Nord

    Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen, einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Städtischen Friedhof (Krematorium) am Hellweg in Essen bzw. zum Hauptfriedhof in Mülheim an der Ruhr auf der Zeppelinstraße oder in eigene Kühleinrichtungen der Vertragspartner zu transportieren. Dementsprechende Kühleinrichtungen sind durch die Vertragspartner vorzuhalten. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe sind jeweils zu beachten und einzuhalten. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin Essen bzw. zur Rechtsmedizin Duisburg zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen.

    Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Polizeiinspektion 4- Mülheim an der Ruhr

    Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen, einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Städtischen Friedhof (Krematorium) am Hellweg in Essen bzw. zum Hauptfriedhof in Mülheim an der Ruhr auf der Zeppelinstraße oder in eigene Kühleinrichtungen der Vertragspartner zu transportieren. Dementsprechende Kühleinrichtungen sind durch die Vertragspartner vorzuhalten. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe sind jeweils zu beachten und einzuhalten. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin Essen bzw. zur Rechtsmedizin Duisburg zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen.

    Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Fehlen eines der wirksam geforderten Dokumente kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber ist gemäß § 56 VgV nicht verpflichtet, fehlende Dokumente nachzufordern, behält sich dieses Recht aber vor.

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1 Eintrag
  1. 23.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 790887-2024

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