Überarbeitung landschaftspflegerischer Begleitplan und UVP-Bericht für Straßenneubau L 1027 OU Wahlwinkel

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
73.865,11 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 41 - NeubauProfil ansehen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
12.02.2026
Bekanntmachungsnummer
102798-2026
Verfahrensnummer
be41c730-efb8-4f51-bf63-8845052e0099
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros

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Kurzbeschreibung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt die Überarbeitung umweltfachlicher Planungsunterlagen für den Neubau der L 1027 Ortsumfahrung Wahlwinkel aus. Der Auftrag umfasst die Aktualisierung des landschaftspflegerischen Begleitplans, die Erstellung eines UVP-Berichts sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung auf einer Strecke von 3,4 km. Die Leistungen sind aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben und Planungsaktualisierungen erforderlich.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Überarbeitung der landschaftspflegerischen Begleitplanung einschl. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und die Erstellung eines UVP-Berichts zum Straßenneubau der L 1027 OU Wahlwinkel auf rund 3,4 km Baulänge. Die Überarbeitung der umweltfachlichen Unterlagen ist eine Folge der Aktualisierung der Entwurfsplanung, der verkehrstechnischen Untersuchung und der Faunakartierung sowie der Einführung neuer Richtlinien, Gesetze und sonstiger fachlicher Vorgaben.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Freiberufliche Leistungen - L 1027 OU Wahlwinkel; Überarbeitung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) inkl. UVP-Bericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)73.865,11 EUR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Überarbeitung der landschaftspflegerischen Begleitplanung einschl. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und die Erstellung eines UVP-Berichts zum Straßenneubau der L 1027 OU Wahlwinkel auf rund 3,4 km Baulänge. Die Überarbeitung der umweltfachlichen Unterlagen ist eine Folge der Aktualisierung der Entwurfsplanung, der verkehrstechnischen Untersuchung und der Faunakartierung sowie der Einführung neuer Richtlinien, Gesetze und sonstiger fachlicher Vorgaben.

    Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.

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LOT-0000 · Freiberufliche Leistungen - L 1027 OU Wahlwinkel; Überarbeitung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) inkl. UVP-Bericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)

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Anforderungen

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 385106-2026
Vergleichbare Verfahren260vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag123 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 20 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
BPBPM-GruppeFreiberg3003.07.2026221 Tsd. €steigend
AGaqua geo consult gmbhKassel2014.09.2026199 Tsd. €steigend
EGEmch+Berger GmbH Ingenieure und Planer WeimarWeimar2021.07.2026103 Tsd. €steigend
VIVössing Ingenieurgesellschaft mbHHamburg2010.07.202646 Tsd. €steigend
IUISB UrbanForestry GmbHAltdorf bei Nürnberg2029.06.2026110 Tsd. €steigend
KBKortemeier Brokmann GmbHHerford2019.06.2026243 Tsd. €steigend
SISchüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHBerlin2023.12.2025 - steigend
IWIngenieurgemeinschaft WTU GmbHBad Liebenwerda2023.12.2025 - steigend
BKBüro Karsten ObstHalle2017.09.20244,2 Mio. €stabil
KFkleine+kleine, freie LandschaftsarchitektenHalle (Saale)2017.09.20244,2 Mio. €stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (36) · Thüringen (35) · Bayern (28) · Brandenburg (28) · Baden-Württemberg (24) · Hessen (19)

Laufende Rahmenverträge

Thüringen
  • Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierung und Umbau im BestandHKL Ingenieurgesellschaft mbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland
    570 Tsd. €
    24.08.2026noch 24 Monate14.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 41 - Neubau

Aktiv seit 2026 · 10 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr10Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 10 seit 2026Spitze KW 13 · 2026 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
WPWKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH, VBI110.08.202665 Tsd. €
OIOBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co.KG119.06.2026512 Tsd. €
OIOBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co.KG119.06.2026281 Tsd. €
FLFreie Landschaftsarchitektin - Susanne Frieling111.05.202676 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
07.09.2026Bauoberleitung und Bauüberwachung für eine Straßenüberführung bei KönitzOffen - 1,1 Mio. €
29.06.2026Neubau einer Straßenbrücke B281n über die DB-Strecke 6383 bei KönitzOffen - 11,7 Mio. €
15.06.2026Objekt- und Tragwerksplanung für Brückenneubauten L 1027 OU WahlwinkelOffen - 61 Tsd. €
26.05.2026Faunistische Sonderuntersuchungen für den Neubau der B 247 Ortsumfahrung SchwabhausenOffen - 66 Tsd. €
21.05.2026Faunakartierungen für den Neubau der B 281 Rockendorf–KrölpaVergebenWPWKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH, VBI65 Tsd. €
12.05.2026Umweltfachliche Planungsleistungen für den Ausbau der L 1044N bei ThöreyVergeben - 72 Tsd. €
04.05.2026Planungsleistungen für Neubau und Überarbeitung der B 247 (OU Ferna/Teistungen) mit Verkehrsanlagen- und UmweltfachplanungenVergeben - 255 Tsd. €
27.03.2026Planungsleistungen Verkehrsanlage B 281 Ortsumgehung Rockendorf - KrölpaVergebenOIOBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co.KG281 Tsd. €
27.03.2026Planungsleistungen Verkehrsanlagen B 19 Ortsumfahrung MeiningenVergebenOIOBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co.KG512 Tsd. €
12.02.2026Überarbeitung landschaftspflegerischer Begleitplan und UVP-Bericht für Straßenneubau L 1027 OU WahlwinkelVergebenFLFreie Landschaftsarchitektin - Susanne Frieling76 Tsd. €

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