Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

20. Jan. 2025

TED·429441-2026

Erd- und Tiefbauarbeiten für das zweite Modul des Umschlagbahnhofs Ulm-Dornstadt

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt Erd- und Tiefbauarbeiten für die Erweiterung des Umschlagbahnhofs Ulm-Dornstadt um ein zweites Modul aus. Es handelt sich um ein Infrastrukturprojekt im Bereich des kombinierten Verkehrs. Der Auftrag umfasst die bauliche Vorbereitung und Erschließung der Anlage.

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Umschlagbahnhof Ulm-Dornstadt; Erd- und Tiefbau für die Umschlaganlage Ulm-Dornstadt, zweites Modul.

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG plant die Erweiterung des Umschlagbahnhofs in Ulm-Dornstadt und sucht hierfür einen Auftragnehmer für die notwendigen Erd- und Tiefbauarbeiten. Das Projekt umfasst die Errichtung des zweiten Moduls der Anlage, um die Kapazitäten für den kombinierten Verkehr zu erhöhen. Da es sich um ein Infrastrukturprojekt der Deutschen Bahn handelt, sind entsprechende Erfahrungen im Bereich Bahnbau oder großflächiger Erdbau von Vorteil. Der Auftrag ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben, das die gesamte bauliche Erschließung des neuen Moduls abdeckt.

BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungTiefbauErdbauInfrastrukturBahninfrastrukturLogistikzentrumBauleistungen
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001UDU - KV-Anlage Ulm/Dornstadt; Erd-/Tiefbauarbeiten

Umschlagbahnhof Ulm-Dornstadt; Erd- und Tiefbau für die Umschlaganlage Ulm-Dornstadt, zweites Modul.

CPV 45112500
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Jan. 2025
    Zuschlag erteilt
    €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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