Umzugsdienstleistungen für das Regionale Infrastrukturmanagement (RIM) Karlsruhe
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt Umzugsdienstleistungen für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Karlsruhe zugeordneten Liegenschaften aus. Der Auftrag ist in 3 Lose aufgeteilt (Freiburg, Karlsruhe, Mannheim), wobei jedes Los ein geschätztes Volumen von 319.327,73 EUR netto hat. Die Vertragslaufzeit beträgt 540 Tage (ca. 18 Monate), der Höchstwert pro Los liegt bei 456.000,00 EUR brutto. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
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Umzugsdienstleistungen RIM Karlsruhe
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vergibt Umzugsdienstleistungen für ihr Regionales Infrastrukturmanagement (RIM) Karlsruhe. Das bedeutet: Umzüge von Büros, Möbeln und Ausstattung zwischen den Dienststellen der Bundesagentur in Baden-Württemberg. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt — eines für Freiburg, eines für Karlsruhe und eines für Mannheim —, sodass Unternehmen sich auf eine oder mehrere Regionen bewerben können. Jedes Los hat einen geschätzten Wert von rund 319.000 Euro netto (maximal 456.000 Euro brutto), die Laufzeit beträgt 18 Monate. Bieter müssen unter anderem Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen vorlegen und bei Aufträgen über 30.000 Euro eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einreichen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: BA-Service-Haus, Nürnberg)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordrucke D.7 und D.8)
- Erklärung zur Eignungsleihe und Unterauftragnehmern (Vordruck D.6 und D.2)
- Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG bei Aufträgen über 30.000 EUR
- Erklärung gemäß Artikel 5k der EU-Russland-Sanktionsverordnung
- Nachweis der fachlichen Eignung für Umzugsdienstleistungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
3 LoteDie Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Karlsruhe zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 319.327,73 EUR netto ausgeschrieben. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 456.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Das Los 1 betrifft die Agenturbezirke Freiburg, Lörrach, Offenburg und Rottweil-Villingen-Schwenningen mit den derzeitigen Dienststellen in Freiburg, Mühlheim, Emmendingen, Titisee-Neustadt, Breisach, Lörrach, Waldshut-Tiengen, Lörrach, Rheinfelden, Offenburg, Achern, Hausach, Kehl, Lahr, Rottweil, Oberndorf, Schramberg, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen, Donaueschingen und Furtwangen. Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen oder von anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Karlsruhe zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 319.327,73 EUR netto ausgeschrieben. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 456.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Das Los 2 betrifft die Agenturbezirke Karlsruhe-Rastatt und Nagold Pforzheim mit den derzeitigen Dienststellen in Karlsruhe, Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Waghäusel, Rastatt, Baden-Baden, Bühl, Gaggenau, Nagold, Bad Wildbad, Calw, Freudenstadt, Horb, Pforzheim und Mühlacker. Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen oder von anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Karlsruhe zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 319.327,73 EUR netto ausgeschrieben. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 456.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Das Los 3 betrifft das Agenturbezirk Mannheim mit den derzeitigen Dienststellen in Mannheim, Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch, Schwetzingen, Weinheim, Schwäbisch Hall, Crailsheim, Tauberbischofsheim, Künzelsau, Bad Mergentheim, Mosbach, Wertheim, Buchen, Öhringen und Eberbach. Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen oder von anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung