Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: ARGE EUROVIA Verkehrsbau GmbH/ Trapp Tief- und Gleisbau +1 weitere

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

2. Juni 2026

TED·378081-2026

Gleiserneuerung U7 zwischen Adenauerplatz und Fehrbelliner Platz

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 3. Juni 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportGleisbauOeffentlicher NahverkehrInfrastrukturBauleistungenBerlin
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Berliner Verkehrsbetriebe schreiben Gleisbauarbeiten für den Streckenabschnitt der U7 zwischen Adenauerplatz und Fehrbelliner Platz aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bauleistungen. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein geschätzter Wert wurden in der Bekanntmachung nicht genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gleisbauarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen die Erneuerung der Gleisanlagen auf der U-Bahn-Linie U7 zwischen den Stationen Adenauerplatz und Fehrbelliner Platz. Da es sich um eine zentrale Strecke im Berliner U-Bahn-Netz handelt, sind die Arbeiten für den laufenden Betrieb von hoher Bedeutung. Der Auftrag umfasst die technischen Gleisbauarbeiten, die im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden. Da keine detaillierten Angaben zum Umfang vorliegen, ist von einem komplexen Infrastrukturprojekt auszugehen, das spezialisierte Fachkenntnisse im Bereich Schienenbau erfordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000U7 Adenauerplatz - Fehrbelliner Platz Gleiserneuerung

Gleisbauarbeiten

CPV 45234116
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an ARGE EUROVIA Verkehrsbau GmbH/ Trapp Tief- und Gleisbau +1 weitere

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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