TwinLife DNA-Methylierungserweiterung (Infinium MethylationEPIC BeadChip v2.0) für 1.631 bereits im Labor der Life & Brain GmbH gelagerte genetische Rohmaterialien (DNA)

Was wird ausgeschrieben
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Es geht um die Erweiterung DNA-Methyliserung von Daten (für das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung), die bei der Uni Bonn und dem dazugehörigenLIFE & BRAIN GmbH - Labor (Hauptgesellschafter sind die Universität Bonn und das Universitätsklinikum Bonn sind, betreibt die Labore auf dem Campus des Universitätsklinikums Bonn, in denen die Verarbeitung der Proben vorgenommen werden kann) lagern. Die TwinLife-Studie ist ein seit 2014 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördertes Langfristvorhaben zur Erforschung der Entwicklung sozialer Ungleichheiten in verschiedenen Lebensbereichen. https://doi.org/10.1017/thg.2026.10064 (https://www.twin-life.de/studie-twinlife). Als verhaltensgenetische Studie nimmt TwinLife dabei insbesondere das Zusammenspiel von Anlange und Umwelt für die Genese sozialer Ungleichheiten in den Blick. Die Kernstudie wird getragen/organisiert durch die Universität Bielefeld, die Universität des Saarlandes und (bis 2025) die Universität Bremen. Die Kernstudie wurde zusammen mit mehreren Kooperationspartnern (dem Universitätsklinikum Bonn und dem Max-Planck-Institut für Psychatrie in München) um die Erfassung von molekular- und epigenetischen Daten erweitert. Dabei wurden u.a. zwischen 2018 und 2021 Speichelproben der Teilnehmenden erfasst und an die Kooperationspartner in Bonn zur Extraktion verschickt. Dies war so mit den Teilnehmenden der Studie kommuniziert und in den Einverständniserklärungen festgelegt worden, dass die Proben in Bonn gelagert und verarbeitet werden (u.a. aus Datenschutzgründen). Das Labor am Universitätsklinikum Bonn wird durch die Life & Brain GmbH betrieben, deren Hauptgesellschafter die Universität Bonn und das Universitätsklinikum Bonn sind. Durch den zeitlich späteren Einstieg jetzt in 2026 hat das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung die vorliegende Anbieterbindung (aufgrund vertrags-und datenschutzrechtlicher Restriktionen sowie technischer Inkompatibilität bei Laborwechsels) nicht zu vertreten und es handelt sich somit um keine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV .
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert